Das Rentnerehepaar musste sich wegen Nicht-Bezahlens eines Corona-Bußgeldbescheides vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Gut 1500 Verfahren: Wie Hamburger sich gegen Corona-Bußgelder wehren

Einem Rentnerehepaar wird zu Unrecht ein hohes Bußgeld wegen mangelnder Angaben zur Corona-Kontaktnachverfolgung aufgebrummt, urteilt jüngst das Amtsgericht Hamburg. Knapp anderthalbtausend strittige Bußgeldverfahren sind in der Stadt aber noch in der Schwebe.

In Hamburg sind bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht noch knapp 1500 Verfahren im Zusammenhang mit Bußgeldbescheiden wegen Verstößen gegen Corona-Maßnahmen anhängig. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker hervor.

Hintergrund der Anfrage sind Verfahren gegen ein Rentnerehepaar, das sich geweigert hatte, Bußgelder in Höhe von insgesamt 357 Euro wegen unvollständiger Angaben in einem Formular zu Kontaktnachverfolgung zu bezahlen.

1000 Corona-Bußgeldverfahren: Hamburger wehren sich

Das Amtsgericht Hamburg hatte den 86-jährigen Mann vor zwei Wochen freigesprochen und zugleich handwerkliche Fehler in der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats moniert. So sei darin nicht festgelegt worden, in welchem Zeitraum das Kontaktformular hätte ausgefüllt werden müssen.


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Das Paar war im Sommer vergangenen Jahres in einer Bäckerei in Harburg zum Essen, als bei einer Kontrolle durch das Bezirksamt das nur unvollständige ausgefüllte Kontaktformular entdeckt wurde. Das Verfahren gegen die 87-Jährige, die unter Demenz leidet, soll nach Angaben eines Gerichtssprechers eingestellt werden.

Seelmaecker begrüßte den Richterspruch. „So wichtig die Kontrolle zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen auch gewesen sein mag, so wichtig ist gleichzeitig ein Vorgehen mit Augenmaß. Dieses ist hier verloren gegangen“, sagte er.

Rentner-Ehepaar wehrte sich erfolgreich gegen Corona-Bußgeld

Wie viele weitere Einspruchsverfahren wie bei dem Rentner-Paar explizit wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten anhängig sind, konnte der Senat nicht sagen. In der entsprechenden Datenbank werde nicht nach den Verwaltungsvorschriften, gegen die verstoßen wurde, differenziert, hieß es zur Begründung.

Insgesamt seien bei der Staatsanwaltschaft aber noch 375 Einspruchsverfahren gegen Corona-Bußgeldbescheide mit 378 Betroffenen anhängig. In 1072 Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft bereits ans Gericht weiter gleitet worden seien, stehe die Entscheidung laut Datenbank noch aus.

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Laut einer SKA der AfD-Bürgerschaftsfraktion wurden seit Ausbruch der Pandemie bis Ende April dieses Jahres in Hamburg insgesamt 47.076 Bußgeldbescheide aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Eindämmungsverordnung erlassen. Die Gesamteinnahmen daraus beliefen sich laut Senatsantwort auf mehr als acht Millionen Euro. (mp/dpa)

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