„War nur noch der Alte“: Wie sich der Münzhändler im Steuer-Prozess rausredet
Im Prozess um Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als 21 Millionen Euro beim Handel mit Münzen hat die Verteidigung des Hauptangeklagten ein schuldhaftes Verhalten des 74-Jährigen bestritten. „Er nahm niemals ein Umsatzsteuer-Karussell billigend in Kauf“, sagte der Verteidiger am Mittwoch.
Sein Mandant sei der Gründer und frühere Geschäftsführer eines Hamburger Münzhandels gewesen, habe jedoch nur noch 30 Prozent seiner Arbeitszeit für die eigentliche Geschäftsführung genutzt. Im Unternehmen sei er nicht mehr als Chef wahrgenommen worden. „Er war nur noch der Alte“, sagte der Verteidiger.
Prozess in Hamburg: Münzhändler sollen 21 Millionen Euro hinterzogen haben
Wegen der Länge der Plädoyers der Verteidigung konnten die Schlussvorträge am Mittwoch nicht beendet werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sie sollen am nächsten Montag fortgesetzt werden. Die Urteilsverkündung ist für den 19. Mai geplant.

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Die insgesamt drei Angeklagten sollen ein „Umsatzsteuer-Karussell“ mit Platinmünzen betrieben haben. Münzen seien von Deutschland ins Ausland und wieder zurück nach Hamburg über Zwischenhändler verkauft worden. Einer dieser Vorlieferanten habe dabei laut Anklage keine Umsatzsteuer bezahlt. Das Hamburger Unternehmen habe das gewusst und trotzdem zwischen März 2018 und Juni 2020 unrechtmäßig Vorsteuerabzüge in Millionenhöhe bei den Finanzbehörden geltend gemacht.
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Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag vergangener Woche sechs Jahre und zehn Monate Haft für den 74-Jährigen gefordert. Ein 47 Jahre alter leitender Mitarbeiter der Handelsfirma soll fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Für einen 32-jährigen Mitarbeiter einer slowakischen Firma für Münzhandel beantragte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und zwei Monate Haft.
„Umsatzsteuer-Karussell“: Mutmaßlicher Komplize bereits verurteilt
Zu der Bande soll auch ein 31 Jahre alter Geschäftsführer einer GmbH gehört haben, der als Scheinlieferant agierte. Der mutmaßliche Komplize war bereits Anfang Juli vergangenen Jahres in Chemnitz zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist nach Angaben des Hamburger Gerichtssprechers rechtskräftig. (dpa/mp)
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