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Prozess gegen vier AfD-Unterstützer
  • Die Angeklagten vor Prozessbeginn in einem Saal des Amtsgerichts Altona.
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

„Ich schlitz dich auf, du Schwein!“ AfD-Messermann muss blechen

An einem AfD-Werbestand auf einem Hamburger Wochenmarkt kommt es zu einer Rangelei. Zwei Unterstützer der Partei halten einen Randalierer fest, bis die Polizei kommt. Ihr Verhalten findet das Amtsgericht Altona gerechtfertigt, nicht aber die Tat eines dritten Angeklagten.

Im Prozess um eine gewaltsame Auseinandersetzung an einem AfD-Werbestand hat das Amtsgericht Hamburg-Altona einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte müsse wegen Bedrohung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung 90 Tagessätze zu je 10 Euro zahlen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die drei übrigen Angeklagten im Alter von 53, 73 und 81 Jahren wurden vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil vom 2. Mai ist noch nicht rechtskräftig.

Messer-Attacke: AfD-Unterstützer verurteilt

In dem Prozess ging es um einen Vorfall am 1. September 2018 auf dem Wochenmarkt im Stadtteil Groß Flottbek. Ein heute 44-jähriger Mann hatte Broschüren von dem Werbestand heruntergewischt, wie er als Zeuge bestätigte. Dabei stürzte er auch den Tisch um.


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Bei der folgenden Rangelei hielt der 62-Jährige nach Überzeugung des Gerichts dem AfD-Gegner ein Messer an den Hals und drohte: „Ich schlitz dich auf, du Schwein!“ Der 44-Jährige wehrte das Messer ab und erlitt dabei eine Verletzung an der Hand. Es sei hochgefährlich, jemandem ein Messer an den Hals zu halten, und es sei auch völlig unverhältnismäßig, so zu reagieren, erklärte die Richterin nach Angaben des Sprechers.

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Die 73 und 81 Jahre alten Angeklagten fixierten den Mann am Boden, bis eine Polizistin ihn festnehmen konnte. Weil der 44-Jährige zuvor mit dem Umwerfen des Tisches sehr wahrscheinlich eine Sachbeschädigung begangen habe, sei das Verhalten der beiden Beschuldigten gerechtfertigt gewesen, stellte das Gericht fest. Dem 53 Jahre alten Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er auf den am Boden liegenden Mann eintrat und -schlug. (dpa/mp)

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