Die Staatsanwaltschaft will nach Vergewaltigungsvorwürfen keine Anklage erheben. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft will nach Vergewaltigungsvorwürfen keine Anklage erheben. (Symbolbild) Foto: dpa

Junge Frau vergewaltigt – Verfahren gegen drei Männer eingestellt

 Im Verfahren um eine mutmaßliche gemeinschaftliche Vergewaltigung einer jungen Frau in Leer in Ostfriesland im vergangenen Juli hat die Staatsanwaltschaft Aurich das Verfahren gegen drei tatverdächtige junge Männer eingestellt.

Zu den genauen Gründen machte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage am Donnerstag keine Angaben. Nach Abschluss der Ermittlung sei eine Verurteilung der Verdächtigen weniger wahrscheinlich gewesen als deren Freispruch, deshalb sei es zu keiner Anklage vor Gericht gekommen, sagte er. Zunächst hatte die „Ostfriesen-Zeitung” berichtet.

Leer: Frau vergewaltigt, Verfahren eingestellt

Das Verfahren wurde am 10. März eingestellt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die junge Frau habe gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingereicht. Zu ihrem Alter macht die Staatsanwaltschaft weiterhin keine Angaben.

Was genau im Juli vergangenen Jahres in einer Wohnung im ostfriesischen Leer passierte, bleibt weiter unklar. Der Fall hatte bundesweit für viele Schlagzeilen gesorgt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Ermittlungen von einem sexuellen Übergriff gesprochen, später dann aber in einem Haftbefehl den Tatvorwurf der mutmaßlichen Vergewaltigung genannt. Die Männer, die damals im Alter zwischen 18 und 21 Jahren waren, waren nach der Tat festgenommen worden. Eine angeordnete Untersuchungshaft für die drei Männer wurde zunächst gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Aurich wurden die Haftbefehle durch das Amtsgericht Leer dann wieder in Vollzug gesetzt.

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Der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte Angaben der Zeitung, wonach im Zuge der Ermittlungen ein Glaubwürdigkeitsgutachten des mutmaßlichen Opfers angefertigt wurde – dies sei bei der Einstellung des Verfahrens „mitentscheidend” gewesen. Zum Inhalt machte die Anklagebehörde mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten keine Angaben. (dpa)

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