Verfassungsschutz darf gesamte AfD beobachten
Die AfD ist vor Gericht gezogen, um zu verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall einstufen darf. Am Dienstagabend folgt nach fast zehnstündiger Verhandlung die Entscheidung der Richter.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstagabend nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und eine Klage der AfD damit abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Verwaltungsgericht: AfD darf als „Verdachtsfall“ eingestuft werden
Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt. Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus.
AfD: Ziele von Flügel und JA stehen zum Teil im Widerspruch zum Grundgesetz
Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten „Fremde“ möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.
Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage, die sich dagegen wandte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der Flügel habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht. (dpa/mp)