Drogen und ADHS: Gerichts-Gutachter schlägt Rapper Gzuz Therapie vor
18 Monate Haft und eine Geldstrafe von 510.000 Euro – dieses Urteil wegen mehrerer Vergehen war dem taffen Rüpel-Rapper Gzuz, der mit vollem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, dann doch zu hart. Deshalb läuft derzeit am Hamburger Landgericht der Berufungsprozess des Musikers. Beim Termin am Freitag ging es darum, ob der Skandal-Rapper bei einigen der vorgeworfenen Straftaten möglicherweise schuldunfähig war. Ein psychologischer Gutachter sagte aus.
Als Rapper Gzuz den Gerichtssaal betritt, ist er sichtlich gut gelaunt. „Ich habe gerade einen alten Freund in den Fluren getroffen. Darüber habe ich mich sehr gefreut“, sagt er und nimmt neben seinen Verteidigern Platz. Dann ist vorerst Schluss mit der guten Laune.
- Deutsch (Deutschland)
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18 Monate Haft und eine Geldstrafe von 510.000 Euro – dieses Urteil wegen mehrerer Vergehen war dem taffen Rüpel-Rapper Gzuz, der mit vollem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, dann doch zu hart. Deshalb läuft derzeit am Hamburger Landgericht der Berufungsprozess des Musikers. Beim Termin am Freitag ging es darum, ob der Skandal-Rapper bei einigen der vorgeworfenen Straftaten möglicherweise schuldunfähig war. Ein psychologischer Gutachter sagte aus.
Als Rapper Gzuz den Gerichtssaal betritt, ist er sichtlich gut gelaunt. „Ich habe gerade einen alten Freund in den Fluren getroffen. Darüber habe ich mich sehr gefreut“, sagt er und nimmt neben seinen Verteidigern Platz. Dann ist vorerst Schluss mit der guten Laune.
Prozess: Hamburger Rapper Gzuz in Berufung
Gzuz war Ende September 2020 unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro – also insgesamt 510.000 Euro – zahlen. Gegen dieses Urteil ging er in Berufung. Ein Gutachter überprüfte nun für das laufende Verfahren, ob den Musiker der Konsum von Cannabis, Alkohol und Kokain möglicherweise zu den Tatzeitpunkten schuldunfähig machte.
„Der Drogenkonsum in Kombination mit seiner ADHS-Erkrankung könnte manchmal zu Einschränkungen seiner Einstellungsfähigkeiten führen“, sagt ein psychologischer Gutachter vor Gericht. Er könne die Konsequenzen seines Handelns dann schwer abwägen. Der Gutachter hält eine Therapie für angemessen.
Gutachter schlägt Therapie vor
„Es wäre schön, wenn man irgendwann erkennt, dass man Hilfe braucht“, sagt der Gutachter. Gzuz hatte durchblicken lassen, dass er zwar zu einer Verhaltenstherapie bereit sei, eine Suchttherapie jedoch nicht machen wolle. „Es ist natürlich einfacher, ein Jahr in Haft zu gehen, als zwei bis drei Jahre eine Therapie zu machen“, sagt der Psychologe. Gzuz nickt.
Im Fall des versuchten Diebstahls – Gzuz wollte eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen klauen – und der Körperverletzung – hier wurde er gegen eine junge Frau handgreiflich, weil er glaubte, dass diese ihn filmen wollte – ist laut Angaben des Gutachters eine Einschränkung der Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen, weshalb das Verfahren zum versuchten Diebstahl nun eingestellt wurde – in diesem Fall konnte auch der Vorsatz nicht eindeutig nachgewiesen werden. Ein Punktsieg für den Rapper.
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Die weiteren Vorwürfe werden in den kommenden Verhandlungsterminen geprüft. Der nächste findet bereits am kommenden Mittwoch im Landgericht Hamburg statt.