Trotz Corona-Verstößen: Frau will Demo nicht beenden – jetzt droht ihr Ärger
Vor dem Hamburger Amtsgericht muss sich am Donnerstag (9 Uhr) eine 55-Jährige verantworten, die bei einer Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, sie habe am 5. Juni 2020 eine Kundgebung zum Tod des Afroamerikaners George Floyd nicht beendet, obwohl statt der angemeldeten 250 Teilnehmer bis zu 3100 Menschen gekommen waren und die Polizei die Versammlung deshalb aufgelöst hatte. Es sei gegen die Corona-Auflagen wie Abstandsregeln und vereinzelt Maskenpflicht verstoßen worden.
Demo in Hamburg ging noch eineinhalb Stunden weiter
Die Demonstration war unter dem Motto „Justice for Floyd – stop killing blacks – stop the racial terrorism in the USA“ angemeldet worden. Auslöser war der Tod von Floyd bei einem Polizeieinsatz in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota.
Die Frau habe als Leiterin der Versammlung die Teilnehmer zum Bleiben aufgefordert, wirft ihr die Anklagebehörde vor. Die Demonstration in der Nähe des US-Konsulats sei noch eineinhalb Stunden lang fortgesetzt worden.
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Die Frau war per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro verurteilt worden und hatte Einspruch eingelegt – so kommt es nun zum Prozess. (dpa/mp)
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