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Rechnungshof
  • Das Gebäude des Rechnungshofes und der Hamburger Finanzbehörde.
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Corona-Notfallkredite: Rechnungshof kritisiert falschen Einsatz durch Rot-Grün

Der Hamburger Rechnungshof hat die Verwendung der Corona-Notfallkredite durch den rot-grünen Senat in Teilen kritisiert. So hätten damit finanzierte Maßnahmen in Einzelfällen keinen sachlichen Zusammenhang mit der Pandemie, könnten voraussichtlich nicht während der Pandemie realisiert werden oder wären auch ohne Corona durchgeführt worden, heißt es in einem am Montag vorgelegten Sonderbericht des Rechnungshofes an Bürgerschaft und Senat.

Generell halte auch der Rechnungshof kreditfinanzierte Corona-Hilfsprogramme aber für sinnvoll, um die Wirtschaft in dieser Notsituation zu stabilisieren und den Betroffenen zu helfen. Laut Schuldenbremse erfordert eine Kreditaufnahme jedoch, dass die Mittel nur für Maßnahmen verwendet werden, die sachlich mit der Pandemie und ihren Folgen zusammenhängen. Zudem dürfen sie nur während des von der Bürgerschaft festgestellten Notsituationszeitraums bis Ende 2022 eingesetzt werden.

Rechnungshof kritisiert Corona-Kredit-Einsatz durch Hamburger Senat

Außerdem darf nichts finanziert werden, was ohnehin im Haushalt geplant ist oder hätte geplant werden müssen. Der Rechnungshof hatte 20 Maßnahmen aus dem Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) für 2021 und 2022 sowie 22 Maßnahmen aus zentralen Mitteln des Haushalts für 2020 geprüft.


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Beanstandet wurden unter anderem die Beschaffung von Poloshirts und Ersatzhandys für die Polizei oder die Finanzierung der lediglich umorganisierten Sozialberatung von Langzeitarbeitslosen, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Pandemie fehle. Auch die finanzielle Aufstockung des Programms zur Aufwertung städtischer Plätze oder die Verwendung der Mittel zur seit Jahren geplanten Sanierung des Fischerhauses in Blankenese wurde als unzulässig moniert.

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Laut Rechnungshof hat die Finanzbehörde bereits in vier Fällen erklärt, auf eine Finanzierung über die Notfallkredite zu verzichten. „Es ist erforderlich, dass die verfassungsrechtlichen Kriterien der Schuldenbremse auch in der Pandemie vollständig eingehalten werden, um die Zukunftsbelastung so gering wie möglich zu halten“, sagte Rechnungshofpräsident Stefan Schulz. „Notfallkredite sind nicht für Maßnahmen da, die ohnehin vorgesehen waren oder die nicht der Pandemiebekämpfung dienen.“ (alu/dpa)

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