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Plenarsaal Landtag Mecklenburg-Vorpommern
  • Der Plenarsaal des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern im Schweriner Schloss. (Archivbild)
  • Foto: dpa-Zentralbild | Jens Büttner

Unentschuldigtes Fehlen? Abgeordnete sollen Strafgeld zahlen

Die 79 Abgeordneten der sechs Fraktionen des Schweriner Landtags kommen am Dienstag erstmals zusammen. Kurz vor dem Start der neuen Legislaturperiode gab es eine erste gute Neuigkeit für die Parlamentarier:innen – die monatlichen Bezüge steigen. Wer unentschuldigt fehlt, wird künftig allerdings mit einer Strafe belegt.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sollen die Bezüge der Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern leicht auf 6466 Euro im Monat steigen. Das sieht das neue Abgeordnetengesetz vor, das zur konstituierenden Sitzung des Parlaments am Dienstag eingebracht werden soll. Die Höhe der sogenannten Entschädigung orientiert sich an den Bezügen eines Vorsitzenden Richters an einem Landgericht Mecklenburg-Vorpommerns.

Mehr Geld für Abgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern

Damit machen Abgeordnete auch die jeweiligen Steigerungen der Richterbesoldung mit. Allerdings muss diese Regelung zu Beginn einer Wahlperiode jeweils neu beschlossen werden. Am Anfang der Wahlperiode 2016-2021 lagen die zu versteuernden Diäten bei 5749 Euro, am Ende bei 6449 Euro. Der vorliegende Gesetzentwurf wird von SPD, CDU, Linker und FDP getragen. Das teilten die Parlamentarischen Geschäftsführer dieser Fraktionen am Montag in Schwerin mit.


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Der Entwurf beinhaltet weitere Änderungen. So sollen Abgeordnete, die unentschuldigt fehlen, ein Strafgeld zahlen müssen. Die den Abgeordneten gewährte Kostenpauschale sinkt um 75 Euro, wenn jene Landtagssitzungen ohne Angaben von Gründen nicht besuchen. 50 Euro weniger gibt es, wenn jemand namentlichen Abstimmungen fernbleibt.

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Außerdem müssen Abgeordnete detaillierter über Einkünfte aus nichtselbständiger und selbstständiger Tätigkeit berichten. Es wird künftig, beginnend bei 1000 Euro pro Jahr, nach neun Einkommensgruppen unterschieden. Die Angaben sollen jeweils Ende April für das Vorjahr der Landtagspräsidentin vorliegen. (dpa/fbo)

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