Führerschein-Umtausch 2025: Wer jetzt aktiv werden muss
Bis Anfang 2026 müssen viele Autofahrer ihren alten Führerschein umtauschen. Wer betroffen ist, welche Fristen gelten und was beim Behördengang wichtig ist – hier der Überblick.
Ein Blick in den Geldbeutel lohnt sich: Ist der Führerschein noch aus Papier oder wurde die Scheckkarte zwischen 1999 und 2001 ausgestellt? Dann wird es höchste Zeit. Bis spätestens 19. Januar 2026 müssen diese Dokumente ersetzt sein. Nur wer vor 1953 geboren wurde, darf sich noch bis 2033 Zeit lassen.
Der Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden – verpflichtend.
Alte Papierführerscheine längst abgelaufen
Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein hat, ist schon zu spät dran. Die letzte Umtauschfrist für diese alten Dokumente lief am 19. Januar 2025 aus. Betroffen waren alle, die ab 1953 geboren wurden. Auch DDR-Führerscheine gehören dazu. Wer jetzt noch so ein Exemplar nutzt, sollte schnell einen Termin beim Amt machen.
Ungültiger Führerschein: Welche Folgen drohen?
Fahren mit einem alten, nicht mehr gültigen Führerschein kostet 10 Euro Verwarngeld. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen – man verliert also nicht das Recht zu fahren.
Im Ausland kann es aber komplizierter werden: Der ADAC warnt vor Problemen beim Mietwagen oder bei Verkehrskontrollen, wenn Fahrer den alten Führerschein vorzeigen.
Ausnahme für Senioren: Zeit bis 2033
Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein erst bis 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Dokumententyp.
Diese Fristen gelten für Kartenführerscheine
Für alle Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, gelten feste Termine:
- 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002–2004: bis 19. Januar 2027
- 2005–2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19. Januar 2029
- 2009: bis 19. Januar 2030
- 2010: bis 19. Januar 2031
- 2011: bis 19. Januar 2032
- 2012–18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033
Tipp: Man kann jederzeit früher umtauschen – niemand muss die Frist ausreizen.
So läuft der Führerschein-Umtausch ab
Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort. Je nach Kommune können Bürger den Antrag online oder nur vor Ort stellen. Sie benötigen dazu:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Foto
- alter Führerschein im Original
Hat die Behörde in einer anderen Stadt den der alte Schein ausgestellt, braucht man zusätzlich eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde. Diese lässt sich kostenlos per Post, Telefon oder online anfordern.
Kosten und Dauer des Umtauschs
Laut dem Auto Club Europa (ACE) dauert die Bearbeitung etwa vier bis sechs Wochen. Je nach Andrang kann es länger dauern. Die Gebühren liegen bei rund 25 Euro, hinzu kommen mögliche Versandkosten und das Passfoto.
Fahrerlaubnisklassen prüfen
Beim neuen Führerschein sollten Inhaber kontrollieren, ob alle alten Klassen korrekt übertragen wurden. Besonders bei der früheren Klasse 3 lohnt sich der Blick, da sie mehr Fahrzeugtypen umfasst als die heutige Klasse B. Alte Berechtigungen sind weiterhin gültig und bekommen Schlüsselzahlen als Kennzeichnung.
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Neue Führerscheine: 15 Jahre gültig
Neu ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Danach müssen Inhaber sie – wie den Reisepass oder Personalausweis – erneut beantragen. Wer seinen Führerschein schon seit 2013 im Scheckkartenformat besitzt, erfüllt bereits die aktuellen Vorgaben. Übrigens: Wer möchte, darf den alten Führerschein nach dem Umtausch ungültig gestempelt behalten – als nostalgisches Erinnerungsstück. (dpa/vd)
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