Prozess gegen seine Tochter: Eugen Block erhebt schwere Vorwürfe gegen Richterin
Eugen Block erhebt im Strafprozess gegen seine Tochter und die Entführung seiner Enkel Befangenheitsvorwürfe gegen die Vorsitzende Richterin und reicht Dienstaufsichtsbeschwerde am Landgericht Hamburg ein.
Der spektakuläre Strafprozess gegen Unternehmerin Christina Block und weitere Angeklagte vor der Großen Strafkammer 32 am Landgericht Hamburg ist um eine brisante Wendung reicher: Unternehmer-Legende Eugen Block (85), Gründer der gleichnamigen Restaurantkette und Vater der Hauptangeklagten, hat gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Als Zeuge geladen, kündigte Eugen Block über seinen Rechtsanwalt Gerhard Strate an, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Richterin im Block-Prozess befangen?
Im Zentrum der Beschwerde steht ein im „Hamburger Abendblatt“ vom 20. September 2025 veröffentlichter Artikel über die Vorsitzende Richterin. Der Bericht, groß auf der Titelseite angekündigt mit der Überschrift „Die Richterin im Block- Prozess – Wer ist die Frau, die am Ende entscheiden muss?“, enthielt im Innenteil ein Zitat einer langjährigen Weggefährtin, der ebenfalls am Landgericht Hamburg tätigen Vorsitzenden Richterin Jessica Koerner.
Koerner wurde in dem Artikel unter anderem mit der Aussage zitiert, Isabel Hildebrandt sei eine „absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“, und es sei die Rede von Hamburg als „nächstem großen Karriereschritt“ für die Richterin.
Anwalt Strate: „Absoluter Regelverstoß“ und „Hypokrisie“
Rechtsanwalt Gerhard Strate bezeichnete in einer Mitteilung die Veröffentlichung im Namen seines Mandanten Eugen Block als „absoluten Regelverstoß“. Er argumentiert, die Äußerungen von Richterin Koerner hätten „nie und nimmer“ Eingang in den Artikel gefunden, wenn nicht das Einverständnis von Richterin Hildebrandt gesichert gewesen wäre.
Besonders kritisiert Strate die Aussage Koerners: „Wir führen Prozesse öffentlich, aber nicht für die Öffentlichkeit.“ Dies sei hier konterkariert worden, da der Artikel „einzig und allein für die Öffentlichkeit produziert“ worden sei. Strate betont, dass die im Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit „keinen Freibrief zu einer auf die eigene Person fokussierte Öffentlichkeitsarbeit“ darstelle. Ein Zeuge dürfe sich grundsätzlich nicht von einer befangenen Richterin vernehmen lassen, so Strate weiter. Der Verdacht der Befangenheit sei durch die Berichterstattung genährt.
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Seit Sommer muss sich Christina Block vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Anklage wirft ihr vor, die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/2024 beauftragt zu haben, um sie nach Deutschland zurückzuholen. Auch ihr Lebensgefährte, der ehemalige ARD-Sportschau-Moderator Gerhard Delling, ist wegen Beihilfe angeklagt. Er hat wie Christina Block alle Anschuldigungen als unwahr zurückgewiesen.
Am Montag hatte ein Berufungsgericht in Dänemark einen Beschluss bestätigt, wonach Christina Block keinen Kontakt mehr zu ihren in Dänemark lebenden Kindern haben darf. (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de)
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