Prozess mit plötzlicher Wende: Darf man Gaza-Protestler „Terroristen“ nennen?
„Ich habe nichts zu verbergen“, sagt Aaron D. und schaut direkt in die Kamera. Ungewöhnlich für einen Angeklagten. D. wird Beleidigung vorgeworfen. Bei einer Demo vor dem Gebäude der Uni Hamburg habe D. eine Demonstrantin „Terroristin“ genannt. Vor dem Amtsgericht Hamburg behauptet er, missverstanden worden zu sein.
Eigentlich habe Aaron D. (Name geändert) an der Veranstaltung, die am 10. Juli 2024 an der Uni Hamburg unter dem Motto „Wissenschaft muss sachlich bleiben! Kritik an der Politik Israels ist NICHT Antisemitismus“ stattfand, teilnehmen wollen, erzählt der 51-Jährige vor dem Amtsgericht Hamburg. Nun sitzt er etwas aufgebracht auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger. D. soll eine Demonstrantin beleidigt haben.
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