Hamburger Polizist bei Lehrgang gestorben – Ermittlungen eingestellt
Vier Jahre nach dem Tod eines Hamburger Polizisten bei einem Ausbildungslehrgang in Mecklenburg-Vorpommern hat die Staatsanwaltschaft Stralsund die Ermittlungen eingestellt. Der Grund sei mangelnder Tatverdacht, teilte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde mit.
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte keinem der beschuldigten Polizeibeamten, die als Ausbilder für die Durchführung der nächtlichen Übung zuständig und verantwortlich waren, im konkreten Fall eine Verletzung seiner subjektiven Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden.“
Bei Nachtmarsch zusammengebrochen
Der 24 Jahre alte Polizist war im Oktober 2021 bei einem sogenannten Nachtmarsch in Bad Sülze zusammengebrochen und kurz darauf gestorben. Im Mai 2022 hatte die Staatsanwaltschaft das Todesermittlungsverfahren eingestellt – die Ermittler sahen keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden.

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Dagegen hatten die Eltern des Verstorbenen Beschwerde eingelegt. Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft MV nahm die Staatsanwaltschaft Stralsund die Ermittlungen wieder auf und beauftragte unter anderem ein ergänzendes Gutachten bei der Universität Greifswald.
Gutachten ohne wesentlich neue Erkenntnisse
Nun erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, auch dieses Gutachten habe keine wesentlich neuen Erkenntnisse bezüglich der Todesursache geliefert. Es war demnach nicht hinreichend sicher zu erwarten, dass das Strafgericht im Falle einer Beweisaufnahme „mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit zu dem Schluss gelangen würde, dass in der konkreten Situation der Tod des Hamburger Polizeibeamten für einen der Beschuldigten subjektiv vorhersehbar war“.
Der damals 24-jährige Polizist hatte bereits während der Übung Probleme beim Laufen, konnte eine Zwischenübung nicht absolvieren und musste wiederholt von anderen Teilnehmern getragen werden. Das geht aus einer früheren Antwort des Schweriner Justizministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Während der Übung habe er zeitweise hörbar angestrengt geatmet, sich aber immer wieder leicht erholt, während er getragen wurde.
Die Angehörigen des Verstorbenen haben laut Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. „Über die Beschwerde entscheidet die Generalstaatsanwältin in Rostock“, hieß es. (dpa/mp)
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