Die vier Angeklagten sitzen neben ihren Rechtsanwälten im Gerichtssaal.

Die vier Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Foto: picture alliance/dpa | Carola Große-Wilde

Fast 800 Kilo Koks nach Hamburg geschmuggelt: „Das sind keine Peanuts“

Ein internationales Drogennetzwerk, 790 Kilogramm Kokain und geheime Botschaften über Kryptohandys: das wird den vier angeklagten Männern vorgeworfen. Nach einem langen Prozess folgt nun das Urteil.

Vor dem Oberlandesgericht in Hamburg sitzen vier junge Männer und hören sich gefasst die Urteilsverkündung an. Angeklagt wurden sie, weil sie zwischen Oktober 2019 und März 2021 Teil einer professionell organisierten Drogenbande waren und tonnenweise Kokain aus Südamerika nach Hamburg geschmuggelt haben. Die Drogen wurden per Schiff in Kühlcontainern verschickt. 14 solcher Container landeten im Hamburger Hafen – mindestens acht davon wurden durch die Angeklagten erfolgreich „geborgen“.

Die Angeklagten H., M., K. und S. waren für Bergung, Lagerung und Verteilung des Kokains sowie für die Geldflüsse verantwortlich. H. soll die Drogen aus den Containern geholt und in ein Hotel oder eine Zwischenwohnung gebracht haben, von wo aus sie an die Abnehmer weitergegeben wurden.

Drogenbande bringt 300 Kilo Kokain unter die Leute

Nach fünf Jahren folgt nun das Urteil: Alle Beteiligten haben sich der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Kokain in nicht geringen Mengen schuldig gemacht. Die Mengen seien immens gewesen, betont der Richter: „790 Kilo Kokain – das sind keine Peanuts“. Mindestens 300 Kilo sollen in den Umlauf gelangt sein. Zur Einordnung: Schon ab fünf Gramm gilt der Besitz als Verbrechen.

Der mutmaßliche Kopf der Bande, zugleich Schwager des Angeklagten M., konnte nicht vor Gericht gestellt werden – er soll sich „rechtzeitig nach Dubai abgesetzt“ haben, wie der Richter sagte. Dennoch spielte er im Prozess eine zentrale Rolle: Da er als Hauptorganisator gilt, wird den vier Angeklagten lediglich Beihilfe zum bandenmäßigen Handel vorgeworfen – was ihr Strafmaß mindert.

Zum Teil lange Haftstrafen für die Angeklagten

H. (25) erhält eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und muss 439.500 Euro zahlen – die mutmaßlichen Erlöse aus dem Drogenhandel, auch „Einziehungssumme“ genannt. Auch K. (24) wird nach Jugendstrafrecht verurteilt: zwei Jahre und sechs Monate Haft sowie 26.000 Euro Strafe. S. (42) bekommt drei Jahre und drei Monate und soll 278.000 Euro zahlen. Die härteste Strafe trifft M. (38): fünf Jahre und drei Monate Haft sowie 1,9 Millionen Euro. Das hohe Strafmaß erklärt der Richter mit M.s engen Kontakten zum untergetauchten Bandenchef. Auch die Beschaffung der Kryptohandys soll auf ihn zurückgehen.

Das könnte Sie auch interessieren: Hartes Urteil gegen Drogenboss: Seine Rente verbringt „der Hai“ im Knast

Die Geschäfte der Bande seien „Kriminalität im großen Stil“ gewesen, resümierte der Richter. Trotz der zum Teil langen Haftstrafen fand er versöhnliche Worte zum Schluss: „Damit ist Ihr Leben nicht zu Ende. Sie werden wieder entlassen und können Ihren Weg weitergehen. Wir wünschen Ihnen alles Gute.“

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test