Ein gleichgeschlechtliches Ampelpärchen.

Das Gericht urteilte, dass der Kläger durch gleichgeschlechtliche Ampelpaare in seinen Rechten nicht verletzt worden war. Foto: picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg

Gericht fällt eindeutiges Urteil über „homosexuelle Ampelpärchen“

In anderen Städten gibt es sie längst: Fußgängerampeln mit Motiven von gleichgeschlechtlichen Paaren. Auch in Hildesheim – doch dort sorgen sie für Ärger. Ein Richter stellt eines ganz klar.

Die Hildesheimer Fußgängerampeln mit Motiven lesbischer und schwuler Paare dürfen bleiben: Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen die gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht könne eine Verletzung der Rechte des Klägers „nicht nachvollziehen“, sagte der Vorsitzende Richter Arne Gonschior zur Begründung.

Es sei „überhaupt nicht erkennbar“, dass der Kläger durch die Ampelmännchen in seinen Rechten verletzt sei, etwa in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung. „Die Ampelzeichen zeigen die gesellschaftliche Realität, die kann der Kläger nicht ausblenden“, sagte der Richter.



14 Ampeln im Stadtgebiet betroffen

Auch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung sehe das Gericht nicht: Deren Vorschriften schützten den Kläger nicht individuell. Gonschior sagte, schon im Vorfeld habe das Gericht dem Kläger einen Hinweis auf Bedenken zur Rechtmäßigkeit der Klage gegeben. Er hoffe nun auf Rechtsfrieden. Der Kläger kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellen.

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Der Rat der Stadt Hildesheim hatte die Umrüstung der grünen Streuscheiben der Ampeln im Juni 2023 beschlossen; in diesem Jahr wurde sie umgesetzt. Seit Mitte Juni zeigen demnach insgesamt 14 Ampelanlagen an drei Stellen im Stadtgebiet bei Grün gleichgeschlechtliche Ampelpärchen statt der üblichen Fußgängerfiguren. (dpa/mp)

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