Christian B. – Hauptverdächtiger im Fall Maddie McCann ist auf freiem Fuß
Christian B., der im Zusammenhang mit dem Verschwinden der vermissten Madeleine McCann als Hauptverdächtiger gilt, ist seit Mittwochmorgen nicht mehr in Haft. Gegen 9.15 Uhr verließ der 48-Jährige die Justizvollzugsanstalt Sehnde in der Nähe von Hannover – begleitet von seinem Anwalt und abgeschirmt in einem Wagen mit getönten Scheiben. Aufgrund von Fluchtgefahr soll ein breites Sicherheitskonzept ausgearbeitet worden sein. So soll er in Zukunft weiterhin unter strenger Beobachtung stehen.
Für Christian B. endet die Haft nicht ohne Auflagen: Laut seinem Verteidiger Friedrich Fülscher trägt er künftig eine elektronische Fußfessel und muss sich regelmäßig bei Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstelle melden. Zudem ist er verpflichtet, seinen Reisepass abzugeben. Stattdessen erhält er ein Ausweisdokument, das ihn auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Auch seinen Wohnsitz darf er nicht ohne Genehmigung verlassen.
B. hatte in Sehnde eine siebenjährige Strafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin verbüßt. Ein weiteres Verfahren wegen Missbrauchs und Vergewaltigung endete mangels Beweisen mit einem Freispruch.
Medienauflauf vor der JVA
Die Freilassung sorgte laut NDR Niedersachsen für erhebliches Medieninteresse: Schon Tage zuvor hatten sich Kamerateams und Reporter – auch aus dem Ausland – vor dem Gefängnis versammelt. Besonders in Portugal, wo Maddie 2007 verschwand, sorgt der Fall nach wie vor für Aufsehen. Dort gibt es die Sorge, dass der Mann dorthin zurückkehren könnte.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt die Ermittlungen. Sie wirft Christian B. vor, die damals dreijährige Madeleine McCann in einer Ferienanlage an der Algarve entführt und getötet zu haben. Belastbare Beweise gibt es bislang nicht – die Ermittler stützen sich vor allem auf Indizien wie die Auswertung von Handydaten. Ein Alibi konnte bislang nicht festgestellt werden. „Es hat sich nichts gefunden, was ihn entlastet“, betonte Staatsanwalt Christian Wolters.
Einstufung als hochgefährlich
Besonders brisant: In einem psychiatrischen Gutachten aus einem früheren Prozess wurde Christian B. ein hohes Rückfallrisiko attestiert. Ein Arzt stufte ihn sogar in die „Topliga der Gefährlichkeit“ ein. Dass er in der Haft keine Therapie gemacht habe, verschärfe die Einschätzung.
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Verteidiger Fülscher wiederum kritisiert, dass sein Mandant seit Jahren öffentlich als „Kindermörder“ abgestempelt werde. Selbst wenn er in Freiheit sei, werde Christian B. kaum eine Chance haben, ein normales Leben zu führen. (ch)
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