Demonstranten halten ein Schild mit der Aufschrift „Free Hanna, Antifa bleibt notwendig“ hoch.

Auf einer Demo Anfang Mai gingen Unterstützer von Hanna S. in Nürnberg auf die Straße Foto: IMAGO/Moritz Schlenk

Brutaler Überfall bei „Neonazi-Schaulaufen“: Linksextremistin soll hinter Gitter

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Weil sie in Budapest an Angriffen auf mutmaßliche Neonazis beteiligt gewesen sein soll, steht Hanna S. in München vor Gericht. Dort droht ihr nun eine hohe Strafe.

Im Prozess hat die Bundesanwaltschaft jetzt neun Jahre Haft für die mutmaßliche Linksextremistin gefordert. Die beiden Vertreterinnen des Generalbundesanwaltes sehen die Vorwürfe des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an. 

Die 30-Jährige soll im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Linksextremisten Menschen brutal zusammengeschlagen haben, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordneten. Darum steht sie seit Februar dieses Jahres in München vor Gericht. 

Angriffe beim „Tag der Ehre“

In Budapest kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten „Tag der Ehre“ Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein „Neonazi-Schaulaufen“, hatte Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“

In einem Fall soll Hanna S. auf dem Arm eines Mannes gekniet haben, um ihn daran zu hindern, sich gegen Schläge und Tritte zu verteidigen. Der Mann sei angegriffen worden, „weil er ein politisch Andersdenkender war“. 

Bundesanwaltschaft spricht von „Gewaltterrorismus“

„Es gibt in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen gute politische Gewalt“, sagte die Bundesanwältin in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München und sprach von „Gewaltterrorismus“. Die Angeklagte vertrete einen „militanten Antifaschismus“ und lehne den demokratischen Rechtsstaat ab. 

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Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten die Schlussvorträge von Nebenklage und Verteidigung folgen. Das Urteil wird für den 26. September erwartet. (dpa/mp)

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