Rettungsfahrzeuge stehen nach dem tödlichen Unfall am Bahnübergang in Neumünster. (Archivbild)

Rettungsfahrzeuge stehen nach dem tödlichen Unfall am Bahnübergang in Neumünster. (Archivbild) Foto: Danfoto

Streckenposten erneut vor Gericht: Weil er aufs Handy schaute, starb ein Autofahrer

2023 musste ein Autofahrer sterben, weil ein Streckenposten die Bahnschranke nicht herunterließ. Der 31-Jährige schaute stattdessen auf sein Handy. Im August 2024 wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch gegen das Urteil legte er Berufung ein. Jetzt kommt es erneut zum Prozess.

Der 31-Jährige wurde am 26. August vergangenen Jahres vom Schöffengericht Neumünster wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein 49-jähriger Autofahrer hatte die Unaufmerksamkeit des Streckenpostens mit dem Leben bezahlt.

Der Mann war am Abend des 6. Juni 2023 in Neumünster an dem kleinen Bahnübergang Stoverseegen eingesetzt. Da zu jener Zeit Lärmschutzwände an der Strecke errichtet wurden, war die Schrankenanlage in den Abendstunden zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens außer Betrieb. Deswegen wurden Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma eingesetzt, um den Bahnübergang in dieser Zeit mit Absperrketten und Warndreiecken von Hand zu sichern.


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Zwischen 20.36 Uhr und 20.38 Uhr wurde er von dem diensthabenden Fahrdienstleiter im Stellwerk dreimal über den Zug informiert, der voraussichtlich um 20.40 Uhr den Bahnübergang passieren sollte. Der Streckenposten soll die Meldung zwar bestätigt haben, sich jedoch versehentlich als Uhrzeit 20.44 Uhr notiert haben. Statt den Bahnübergang sofort zu sichern, soll er auf sein Handy geschaut haben.

Tod am Bahnübergang: Streckenposten (31) erneut vor Gericht

Ein 49-Jähriger, der kurz darauf mit seinem weißen Citroën aus Richtung Gartenstadt auf den Bahnübergang fuhr, hatte keine Chance. Der herannahende Regionalexpress erfasste seinen Lieferwagen und schleifte ihn rund 400 Meter weit mit. Drei Bauarbeiter wurden von herumfliegenden Trümmern getroffen und verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert. Von den rund 140 Passagieren, die sich in dem Zug befanden, mussten fünf ambulant vor Ort medizinisch versorgt werden.

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Vor Gericht bedauerte der Streckenposten den Unfall und erklärte, wie sehr er unter den Folgen leide. Am Freitag wird der Fall vor dem Landgericht Kiel erneut verhandelt.

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