Tödlicher Unfall in 30er-Zone: Staatsanwaltschaft will Anklage nicht verschärfen
Mit vielfach überhöhtem Tempo rammt ein Autofahrer in einer 30er-Zone in Schwerin einen Kleinwagen. Dessen Fahrerin stirbt. Um den Tatvorwurf wird gestritten.
Die Staatsanwaltschaft bleibt nach dem tödlichen Unfall bei mindestens Tempo 130 in einer 30er-Zone in Schwerin bei einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Die nochmalige Überprüfung des Falls habe keine Anhaltspunkte für eine Verschärfung des Tatvorwurfs gegen den Unfallverursacher ergeben, sagte eine Behördensprecherin.
Ein zum Unfallzeitpunkt 69-jähriger Autofahrer hatte im Februar 2024 in einer verkehrsberuhigten Zone den Kleinwagen einer 65-jährigen Frau mit hoher Geschwindigkeit gerammt. Die Fahrerin erlag kurz darauf noch am Unfallort ihren Verletzungen. Der Fall war auch Teil der TV-Reportage-Reihe „Doc Caro – jedes Leben zählt“ und hatte so überregional Aufmerksamkeit erregt.

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Das Amtsgericht in Schwerin hatte die Klage zurückgegeben und von der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen verlangt. Hintergrund waren offenbar Bedenken gegen die rechtliche Bewertung des Unfallhergangs. Bei einem schwerwiegenderen Tatvorwurf wie etwa Mord würde der Fall in die Zuständigkeit des übergeordneten Landgerichts fallen. Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft sei beim Amtsgericht eingegangen und werde nun eingehend geprüft, sagte eine Sprecherin.
Medizinisches Gutachten als Dreh- und Angelpunkt
Die Anklagebehörde beruft sich in dem Fall weiterhin auf ein medizinisches Gutachten, das dem Angeklagten eine Krankheit bescheinigte, die maßgeblich zu dem Unfall geführt haben könnte. Nähere Angaben dazu gab es nicht. Zudem sei im Nachhinein noch Videomaterial ausgewertet worden, sagte die Sprecherin. Medienberichten zufolge soll der Fahrer selbst angegeben haben, während der Unfallfahrt einen Anfall gehabt zu haben.
Der Schweriner Rechtsanwalt Ullrich Knye, der die Interessen der Angehörigen des Unfallopfers vertritt, hält nach eigenen Worten das Gutachten für nicht schlüssig. Der Mann habe mit weit mehr als 100 km/h versucht zu überholen, bevor er auf das Auto der 65-Jährigen krachte. Zudem habe ein unmittelbar nach dem Unfall im Krankenhaus erstelltes MRT keinerlei Hinweise auf einen Anfall ergeben und auch der Rettungsdienst habe keine Anzeichen dafür erkannt.
Anwalt hält Mordanklage für geboten
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„Wer mit einer solchen Geschwindigkeit, laut Airbag-Auswertung 140 km/h, über eine enge Straße rast, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass Menschen ums Leben kommen”, sagte Knye. Damit sei ein bedingter Tötungsvorsatz gegeben, möglicherweise sei sogar ein niederer Beweggrund oder Heimtücke anzunehmen.
Es sei daher nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft offenkundig gar nicht in Richtung eines Vorsatzdeliktes ermittelt und somit eine Mordanklage ausgeschlossen habe. Diese Ermittlungen hätten aber spätestens nach Vorlage des Dekra-Gutachtens zum Unfall geschehen müssen, zeigte sich Knye überzeugt. (dpa)
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