Augen auf bei der Wahl des Hobbys: Die kann im Zweifelsfalls sogar beim Discounter um die Ecke zum Problem werden (Symbolbild).

Augen auf bei der Wahl des Hobbys: Die kann im Zweifelsfalls sogar beim Discounter um die Ecke zum Problem werden (Symbolbild). Foto: IMAGO / Depositphotos

paidLidl-Kunde trug das falsche T-Shirt – jetzt muss er blechen

In Deutschland ist der Rockerclub „Bandidos“ seit Jahren verboten. Trotzdem ging ein Ahrensböker mit einem Shirt der Rocker bei Lidl einkaufen. Das brachte ihn nun vor das Amtsgericht Eutin – mit teuren Folgen.

War es eine bewusste Provokation, mit der eine in Deutschland verbotene Rockervereinigung unterstützt werden sollte? Oder war es schlicht Naivität? Mit dieser Frage musste sich Eutins Amtsrichterin Anja Farries beschäftigen.



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