Handyshop oder Online? Hier schließen Sie am besten Ihren Mobilfunkvertrag ab!
Vertrag mit Tücken: Im ersten Halbjahr erreichte die Verbraucherzentrale Hamburg auffallend viele Beschwerden zu Handyverträgen. Dabei wurden auch Unterschiede zwischen Verträgen aus Handyshops und online abgeschlossenen Verträgen deutlich. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine klare Empfehlung.
Die Verbraucherzentrale Hamburg in St. Georg empfiehlt, Mobilfunkverträge möglichst online abzuschließen. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, sorgten untergejubelte Verträge oder Verträge mit abweichenden Konditionen für fast die Hälfte aller erfassten Beschwerden im Bereich Mobilfunk im ersten Halbjahr 2025.
Das Auffällige: Diese Probleme tauchten häufig dann auf, wenn der Vertrag in einem Handyshop oder anderen Ladengeschäften abgeschlossen wurde.
Beschwerden über abweichende Konditionen
„Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Gut die Hälfte aller Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen entfallen demnach auf Vertragsabschlüsse im stationären Handel. Bei Beschwerden über abweichende Konditionen ist diese Zahl sogar höher: Nach Auskunft der Betroffenen wurden drei von vier Verträgen in Handyshops abgeschlossen.
Widerrufsrecht bei Online-Abschlüssen
„Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, im fortgeschrittenen Alter oder mit psychischen Beeinträchtigungen“, so Rehberg. Die Betrugsmasche der Shops: Wenn es zum Vertragsabschluss kommt, würden Betroffenen mehrere Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt werden – ohne dass für sie erkennbar sei, dass es dabei um zusätzliche Handyverträge handele.
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„Trotzdem müssen sie oftmals für die Verträge aufkommen. Wer allein im Shop war und unterschrieben hat, kann später meist nicht nachweisen, dass er getäuscht wurde“, so Rehberg weiter.
Verträge mit Online-Abschluss schneiden hingegen deutlich besser ab: Nur ein Bruchteil der Beschwerden zu problematischen Handyverträgen fällt laut Verbraucherzentrale auf die Online-Verträge. Außerdem steht Verbraucher:innen beim Online-Abschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, so die Verbraucherzentrale. Bei Vertragsunterzeichnung im Laden gilt das nicht. (mwi)
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