Cannabis-Clubs: Kifferparadies Niedersachsen?
Ein Jahr nach der Zulassung von Cannabis-Anbauvereinen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Einige genehmigen schnell, andere kaum.
Niedersachsen liegt bei den genehmigten Cannabis-Clubs bundesweit an zweiter Stelle. Bis zum 15. Juli wurden dort 55 Anträge genehmigt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Landesbehörden ergeben hat. Nur in Nordrhein-Westfalen wurden mit 83 Genehmigungen mehr Anbauvereinigungen zugelassen.
In Niedersachsen befinden sich zudem 40 Anträge in Bearbeitung. Zwölf wurden abgelehnt, ein Antrag zurückgezogen. In Bremen gab es bislang zwei genehmigte Cannabis-Clubs. Drei Anträge sind noch in Bearbeitung, einer wurde zurückgezogen. Abgelehnte Anträge verzeichnete Bremen bislang nicht.
Weniger genehmigte Anträge gab es nur im Saarland – dort wurde bisher noch kein einziger Club zugelassen. Bundesweit wurden nach dpa-Recherchen bis Mitte Juli insgesamt 293 Anträge auf Cannabis-Clubs genehmigt. 328 Verfahren sind noch offen. 53 Anträge wurden zurückgezogen, 27 abgelehnt.
Was dürfen die Clubs, was nicht?
Im Februar vergangenen Jahres verabschiedete die Ampel-Koalition das sogenannte Cannabisgesetz, das am 1. April in Kraft trat. In einem ersten Schritt wurden zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Seit dem 1. Juli dürfen Cannabis-Clubs genehmigt werden. Diese dürfen unter staatlicher Kontrolle und unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:
- Drama um Hamburger Zwillinge (23): Getötet auf dem Radweg
- Lärm, Besucher, Verkehr: So läuft’s am Westfield
- Für die Ferien: Altona all inclusive!
- Wurden die Grünen abgekocht? Senatorin Fegebank im Interview
- Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
- 20 Seiten Sport: HSV-Star Glatzel hat keine Lust auf die zweite Reihe und der FC St. Pauli muss im Trainingslager zu alten Stärken finden
- 20 Seiten Plan7: Auf St. Pauli steigt das „Spielbudenfestival“ und viele weitere Ausgeh-Tipps für jeden Tag
Das könnte Sie auch interessieren: Die unsichtbare Gefahr in Nord- und Ostsee
Höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge oder zusammen fünf Samen und Stecklinge dürfen die sogenannten Anbauvereinigungen pro Kalendermonat weitergeben, und zwar nur an Mitglieder oder an Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten. (dpa/mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.