Schlachthof-Prozess gegen Tierschützer: Aktivisten verurteilt
Nach einem Einbruch in einen Schlachthof müssen zwei Aktivisten Schadenersatz zahlen. Sie betraten das umzäunte Gelände ohne Erlaubnis und müssen für den Schaden aufkommen, wie das Landgericht Oldenburg urteilte.
Eine Tierschützerin muss darüber hinaus Schadenersatz zahlen, weil sie Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat.

Die Aktivisten drangen im Frühjahr 2024 in den Betrieb in Lohne (Landkreis Vechta) ein. Auf den heimlich aufgenommenen Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Die Aufnahmen zeigen, dass die Schweine unruhig werden und schreien.
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Nach Überzeugung des Gerichts ist eine Aktivistin dafür verantwortlich, dass die Organisation Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen die Anwaltskosten tragen.
Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadensersatzes festgelegt werden. Der Betreiber des Schlachthofs fordert Geld in Höhe von rund 98.000 Euro. (dpa/mp)
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