Chaos um Richter-Wahl: Das sagt die Uni Hamburg zu den Plagiatsvorwürfen
Die Universität Hamburg sieht aktuell keinen Anlass, die Doktorarbeit der Bundesrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu überprüfen. Das machte die Universität auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur deutlich. Zuvor waren Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin laut geworden und hatten unter anderem dazu geführt, dass ihre Wahl vertagt wurde.
Die Jura-Professorin soll auf Vorschlag der SPD neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Wegen massiven Widerstands in der Unionsfraktion gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf wurden die Abstimmungen über die insgesamt drei Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen.
Einer der Gründe für die Forderung seitens der Unionsfraktion, die Wahl von Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung abzusetzen: Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber hatte am Donnerstag auf Übereinstimmungen zwischen der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns hingewiesen.
Uni Hamburg sieht noch keinen Grund für Prüfung
Die Universität Hamburg erklärte, erste Anlaufstelle für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten sei die Ombudsstelle der Hochschule, oberstes Gebot der Ombudsarbeit sei die Vertraulichkeit. Die Ombudsstelle werde tätig, wenn hinreichend belegte Hinweise auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis an sie herantragen würden.
Eine Veröffentlichung von Hinweisen auf einer externen Website stelle keine Meldung im Sinne der Satzung dar und stehe nicht im Einklang mit der satzungsgemäßen Vertraulichkeit, so die Hochschule.
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In der Union gibt es erhebliche Widerstände gegen die Wahl von Brosius-Gersdorf. Durch die Veröffentlichung Webers war eine neue Dynamik in die Debatte gekommen, die Union drohte der SPD bei der Richterwahl mit Enthaltung. Schließlich wurden die Abstimmungen im Bundestag abgesetzt. (dpa/mp)
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