Prozess gegen Rapper Combs

Die Gerichtszeichnung stellt das Verteidigungsteam dar, wie es Sean „Diddy“ Combs umringt, während sie die Notiz der Geschworenen bezüglich des Urteils in den Anklagepunkten zwei, drei, vier und fünf diskutieren. Foto: picture alliance/dpa/AP | Elizabeth Williams

Entscheidung im „Diddy“-Prozess: Lebenslänglich droht nun wohl nicht mehr

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Im New Yorker Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs haben die Geschworenen ihr Urteil verkündet: Sie sprachen ihn am Mittwoch in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig. Die zwölf Geschworenen verurteilten Combs wegen Prostitution von Frauen; im Hauptanklagepunkt – der Bildung einer kriminellen Vereinigung – sprachen sie ihn dagegen frei. Damit dürfte dem 55-Jährigen keine lebenslange Haftstrafe mehr drohen.

Die Anklage hatte dem Rapper vorgeworfen, Frauen mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys gezwungen zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn aber lediglich schuldig, seine Ex-Freundin Casandra „Cassie“ Ventura sowie eine andere Klägerin der Prostitution zugeführt zu haben.

US-Rapper Sean „Diddy“ Combs (Archivbild). picture alliance/dpa/Invision via AP | Mark Von Holden
Sean Combs
US-Rapper Sean „Diddy“ Combs (Archivbild).

In zwei weiteren Anklagepunkten zu „sexuellem Menschenhandel“ sprachen sie ihn frei. Combs hatte alle Vorwürfe in dem Prozess zurückgewiesen. (afp/dpa)

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