Entscheidung im „Diddy“-Prozess: Lebenslänglich droht nun wohl nicht mehr
Im New Yorker Prozess gegen den US-Rapper Sean „Diddy“ Combs haben die Geschworenen ihr Urteil verkündet: Sie sprachen ihn am Mittwoch in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig. Die zwölf Geschworenen verurteilten Combs wegen Prostitution von Frauen; im Hauptanklagepunkt – der Bildung einer kriminellen Vereinigung – sprachen sie ihn dagegen frei. Damit dürfte dem 55-Jährigen keine lebenslange Haftstrafe mehr drohen.
Die Anklage hatte dem Rapper vorgeworfen, Frauen mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys gezwungen zu haben. Die Geschworenen sprachen ihn aber lediglich schuldig, seine Ex-Freundin Casandra „Cassie“ Ventura sowie eine andere Klägerin der Prostitution zugeführt zu haben.

In zwei weiteren Anklagepunkten zu „sexuellem Menschenhandel“ sprachen sie ihn frei. Combs hatte alle Vorwürfe in dem Prozess zurückgewiesen. (afp/dpa)
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