Eine Frau sitzt bei starker Hitze in einem Büro (Symbolbild).

Eine Frau sitzt bei starker Hitze in einem Büro (Symbolbild). Foto: picture alliance / Photothek via Getty Images | Ute Grabowsky

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

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Das Thermometer klettert weiter in die Höhe, doch die Arbeit wird nicht weniger – bei den aktuell hohen Temperaturen fragen sich viele Arbeitnehmer, ab wann sie bei Hitze freigestellt werden müssen. Hier eine Übersicht über Ihre Rechte:

In Deutschland gilt kein generelles „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer. Die Arbeitsstättenverordnung regelt allerdings, dass die Temperatur am Arbeitsplatz „gesundheitlich zuträglich“ sein muss. Dabei sehen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eine Raumhöchsttemperatur von 26 Grad vor. Liegt die Außentemperatur jedoch darüber, darf ausnahmsweise auch die Innentemperatur höher sein.

Ab wann muss der Arbeitgeber handeln?

Ab 26 Grad sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung ergreifen. Sobald 30 Grad Raumtemperatur erreicht sind, muss der Arbeitgeber aktiv werden und Schutzmaßnahmen einleiten. Ein Raum gilt ohne weitere Schutzmaßnahmen als nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar, wenn die Temperatur vor Ort bei 35 Grad liegt.

Schutzmaßnahmen können organisatorische Maßnahmen, wie die Verlagerung der Arbeitszeit in die frühen Morgenstunden, aber auch technische Maßnahmen, beispielsweise die Versorgung mit Klimaanlagen und Ventilatoren, sein.

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Für Mitarbeitende, die unter freiem Himmel arbeiten, müssen Arbeitgeber ebenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. So muss zum Beispiel für Schattenarbeitsplätze und die Bereitstellung von Getränken gesorgt werden. (mp)

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