Die Angeklagten sollen an der Lieferung von Gasturbinen auf die von Russland besetzte ukrainische Halbinsel Krim beteiligt gewesen sein (Symbolfoto).

Die Angeklagten sollen an der Lieferung von Gasturbinen auf die von Russland besetzte ukrainische Halbinsel Krim beteiligt gewesen sein (Symbolfoto). Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten

Gasturbinen für 150 Millionen Euro illegal auf die Krim geschmuggelt

Den 65- und 61-jährigen Angeklagten C. und P. wird vorgeworfen, als Geschäftsführer zweier Unternehmen maßgeblich daran beteiligt gewesen zu sein, vier Gasturbinen über den Hamburger Hafen auf die Krim geschmuggelt zu haben, obwohl dies seit 2014 verboten ist. Die Turbinen sollen einen Wert von rund 112 Millionen Euro gehabt haben. Jetzt müssen sich die Angeklagten wegen einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz vor dem Landgericht Hamburg verantworten.

Ursprünglich – nach Vertrag zwischen einem russischen Joint-Venture-Unternehmen und einem russischen Staatsunternehmen 2015 – war das Lieferziel der Turbinen ein Kraftwerksprojekt in der südrussischen Stadt Taman gewesen. C. soll dabei in seiner Position als Vertriebsleiter für Gasturbinenanlagen das Vertragsangebot über die Lieferung der Gasturbinen nach Taman ausgehandelt haben. P. soll zu dem Zeitpunkt Geschäftsführer eines russischen Joint-Venture-Unternehmens gewesen sein und das Angebot an das russische Staatsunternehmen abgegeben haben.

Doch laut Staatsanwaltschaft wurde die Lieferung im Wissen der Angeklagten im Juli 2017 mit einem Binnenschiff auf die Krim gebracht. Beiden Angeklagten wird vorgeworfen, interne Warnungen und Vorgaben zur Endverbleibskontrolle ignoriert und entscheidende Informationen vor den Genehmigungsbehörden zurückgehalten zu haben.


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Angeklagte hatten wohl 150 Millionen Euro in Aussicht

Das Ziel der Angeklagten soll es gewesen sein, neben dem millionenschweren Verkauf einen über 150 Millionen Euro geplanten Dienstleistungsvertrag mit einem russischen Staatsunternehmen abzuschließen.

Ursprünglich waren bei dem Fall fünf Menschen angeklagt worden, das Gericht eröffnete aber nur gegen C. und P. den Prozess. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung, die anderen drei Personen nicht anzuklagen, Beschwerde ein, so ein Sprecher des Landgerichts Hamburg.

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Seit dem 23. Juni 2014 gilt das sogenannte Krim-Embargo, das am 20. Dezember 2014 maßgeblich verschärft wurde. Es beinhaltet eine Reihe wirtschaftlicher Sanktionen der EU gegen Russland. Auslöser war die völkerrechtswidrige Annexion der Krim im Februar desselben Jahres gewesen. Das Krim-Embargo verbietet unter anderem den Export bestimmter Güter und Technologien, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und Öl- und Gasproduktion.

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