Außengastro: Bezirk Mitte lockert die Zügel, Altona überlegt noch
Aperol im Sonnenschein? Bier unter blauem Himmel? Hamburg liebt seine Open-Air-Terrassen, aber egal, ob eine Kneipe eine Bierzeltgarnitur vor die Tür stellt oder ein Restaurant Tische auf dem Gehweg platziert, der Aufwand ist groß: Jedes Jahr ein neuer Antrag – mit solch bürokratischem Nervkram für Gastronomen soll nun Schluss sein, hat die neue Bezirkskoalition in Mitte beschlossen, neben weiteren Erleichterungen. In Altona, Hamburgs zweitem Ausgehbezirk, ist die Politik auf eine ähnliche Idee gekommen.
Die Fläche ändert sich nicht, die Zahl von Tischen und Stühlen bleibt gleich – und trotzdem müssen Wirte jedes Jahr eine neue Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ihre Gäste vor ihrem Laden im öffentlichen Raum bewirten wollen. SPD, Grüne und FDP, die seit der Wahl den Bezirk Mitte regieren, haben verkündet, dass die Verwaltung in Zukunft auch mehrjährige Genehmigungen erteilen kann. „Das spart Zeit und Aufwand, sowohl für die Gastronomen als auch für die Verwaltung“, so der FDP-Gruppenchef Timo Fischer im „Abendblatt“.
Außerdem sollen winterfeste Terrassen demnächst nicht mehr nur in der Innenstadt und auf dem Hansaplatz in St. Georg erlaubt sein, sondern auch in anderen Stadtteilen des Bezirks. Bisher ist Außengastronomie in Mitte nur von Anfang März bis Ende Oktober erlaubt.
Auch Altona will Genehmigungen verlängern
Unabhängig von dem Vorstoß der Kollegen in Mitte haben auch die Altonaer Bezirkspolitiker sich mit der umständlichen Genehmigungspraxis für Außengastronomie beschäftigt. „Die Umstellung auf mehrjährige Genehmigungen ist für uns denkbar“, sagt Dana Vornhagen, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion Altona. „Das erleichtert den Aufwand für beide Seiten.“ Das Thema könnte schon in der nächsten Bezirksversammlung am 26. Juni auf der Tagesordnung landen.
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Warum die Genehmigungspraxis in den Bezirken unterschiedlich gehandhabt wird, ist nicht ganz nachzuvollziehen. Bereits nach Corona zeigten sich Unterschiede, als Altona die Privilegien aus der Pandemiezeit, etwa Kneipentische auf Parkplätzen, länger ausdehnte als andere Bezirke.
Dabei sind alle Verwaltungen an das Hamburger Wegegesetz gebunden, in dem aber nur steht, dass Sondergenehmigungen nicht dauerhaft erteilt werden dürfen. Ob die Befristungen allerdings ein, zwei oder drei Jahre betragen, kann jeder Bezirk selbst entscheiden. Das gilt auch für die Dauer der Genehmigungen, mit der kuriosen Folge, dass Außengastronomie im Bezirk Mitte in der Regel nur bis zum Herbst erlaubt ist, während Altona die Terrassen immer gleich bis zum Jahresende genehmigt.
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