Prozess um beraubte Seniorin

Der Angeklagte (2.v.l.) sitzt neben einer Dolmetscherin (1.v.l.) und seiner Verteidigerin (3.v.l.) sowie einer Protokollantin der Strafkammer (4.v.l.), er soll im vergangenen Jahr mit einem Komplizen eine Seniorin in ihrem Haus beraubt haben. Foto: picture alliance/dpa | Bernhard Sprengel

Blankeneser Seniorin nachts im Bett überfallen und gefesselt

Eine Seniorin aus Blankenese wird im Schlaf von Einbrechern überrascht und überfallen. Die Männer fesseln die 88-Jährige mit Elektrokabeln und einem Bademantelgürtel. Schließlich entkommen sie mit 2500 Euro. Gegen einen von ihnen fiel am Freitag vor dem Hamburger Landgericht das Urteil.

Der 29-Jährige muss für fünfeinhalb Jahren Haft hinter Gitter. Er habe sich des schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin Carolin Berner am Freitag. Der litauische Angeklagte war durch eine DNA-Spur überführt und im Dezember in Norwegen verhaftet worden.

Er soll am 29. Februar vergangenen Jahres zusammen mit einem Komplizen gegen 3 Uhr morgens in das Haus der 88-Jährigen in Blankenese eingedrungen sein. Mit Elektrokabel und Bademantel fesselten sie laut Anklage ältere Dame und durchsuchten anschließend das Haus nach Wertgegenständen. Da die Seniorin sichtbar an Arthrose leidet und sie von den Männern hilflos zurückgelassen wurde, lautete ein weiterer Anklagepunkt neben gemeinschaftlichen schweren Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung auf Aussetzung. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass sie sich nach einiger Zeit selbst befreien und die Polizei rufen konnte. „Man mag sich nicht ausdenken, was sonst passiert wäre“, sagte Richterin Carolin Berner. Erst am Abend hatte der Sohn seine Mutter besuchen wollen.


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Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er sei völlig überrascht gewesen, als er die ältere Dame im Bett liegen sah. Er und sein Bekannter hatten das Haus zuvor bei einem Spaziergang in einem Blankeneser Park gesehen und es angeblich für unbewohnt gehalten. Plötzlich sei sein Begleiter eingetroffen und habe die Frau ohne seine Beteiligung gefesselt. Sie habe auf einen Tisch gezeigt, aus dessen Schublade er 2500 Euro entnommen habe.

Zum Prozessauftakt am Donnerstag legte er ein Geständnis ab. „Ich räume den Tatvorwurf wie in der Anklage erhoben ein und bedaure die Tat zutiefst“, erklärte der Litauer über seine Verteidigerin. Es tue ihm „unendlich leid“, erklärte der Angeklagte. Er wolle die Frau, deren Mann erst wenige Wochen vor der Tat verstorben war, um Entschuldigung bitten.

Angeklagter schon mit 16 Jahren das erste Mal straffällig

Die Strafkammer hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute, mit dem er der 88-Jährigen eine Aussage vor Gericht ersparte. Allerdings sei der Eindruck entstanden, dass er seinen Tatbeitrag kleinreden wollte. Auch wenn er nicht mit der Anwesenheit einer Bewohnerin gerechnet habe, hätte er die Tat jederzeit abbrechen können. „Die Frau erwachte aus dem Schlaf, litt unter Todesangst. Das ist das, was diese Tat so schwerwiegend macht“, sagte Berner. Strafverschärfend sei auch, dass die Täter die Seniorin gefesselt zurückließen. „Ihnen war es egal, was weiter mit ihr passierte.“ Erst am Abend hatte ihr Sohn seine Mutter besuchen wollen. „Man mag sich nicht ausdenken, was sonst passiert wäre“, so Berner. 

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft beantragt. „Es ist die Horrorvorstellung eines jeden Menschen, so wach zu werden“, sagte sie über die Tat. Die Verteidigerin sprach sich für weniger als vier Jahre Haft aus. „Die Gewalt entsprach nicht der eines kaltblütigen Räubers. Die Frau sollte keine Schmerzen haben“, sagte die Anwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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