Medikamente in einer Schublade in einer Apotheke

Medikamente in einer Schublade in einer Apotheke. Foto: dpa

Millionenschaden durch Betrug mit Krebsmedikamenten: Arzt und Apotheker vor Gericht

Bei Betrug und Bestechlichkeit fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker – das könnte das Motto des Prozesses sein, der am Mittwoch vor dem Landgericht Hamburg beginnt. Ein Onkologe, ein Apotheker und ein Unternehmensberater sollen sich über Jahre hinweg ein lukratives System aufgebaut haben – auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen. Die drei Männer im Alter von 65, 59 und 63 Jahren müssen sich nun wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen verantworten. Zwei von ihnen sind zusätzlich wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs in 32 Fällen angeklagt.

Im Mittelpunkt steht ein Onkologe aus Reinbek, der laut Anklage mit dem Apotheker aus Hamburg-Harburg eine klare Absprache getroffen haben soll: Er stellte Rezepte für Zytostatika – also Krebsmedikamente – gezielt für dessen Apotheke aus, die die teuren Mittel selbst herstellte. Im Gegenzug soll der Apotheker dem Arzt zwischen 2016 und 2021 Darlehen in Höhe von insgesamt 157.500 Euro gewährt haben.

1,5 Millionen Euro für Rezeptvergabe – über Jahre verteilt

Doch der Arzt soll nicht nur mit dem Apotheker kooperiert haben. Auch mit einem Unternehmensberater soll er sich Anfang 2017 auf eine ähnliche Vorgehensweise geeinigt haben. Diesmal stellte er laut Anklage Rezepte für eine mit dem Berater verbundene Apotheke in Aschaffenburg aus – im Gegenzug sollen rund 1,5 Millionen Euro an finanziellen Vorteilen geflossen sein. Die Zahlungen erfolgten vor allem in Form von Darlehen, über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren.

Ab Oktober 2017 sollen der Arzt und der Apotheker schließlich gemeinsam noch einen Schritt weiter gegangen sein: Sie sollen wissentlich nicht erstattungsfähige Rezepte bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht haben – und diese beglich die Rechnungen im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Verordnungen.

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Der mutmaßliche Schaden für die Kasse: rund 1,2 Millionen Euro. Ob es sich dabei tatsächlich um systematischen Betrug handelt, soll der Prozess vor dem Landgericht Hamburg klären. Verhandlungsbeginn ist am Mittwoch, den 4. Juni 2025.

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