Sichtlich gut gelaunt präsentiert US-Präsident Donald Trump eine Liste von geplanten Zöllen, die die Weltwirtschaft nachhaltig durcheinander bringen könnten.

Sichtlich gut gelaunt präsentierte US-Präsident Donald Trump Anfang April eine Liste von Zöllen, die seitdem die Weltwirtschaft nachhaltig durcheinander bringen. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Mark Schiefelbein

Gericht hebt Urteil gegen Trumps Zölle wieder auf

Das Ringen um Präsident Trumps Zölle geht in die nächste Runde. Die US-Regierung hat sich erfolgreich gegen eine gerichtliche Blockade seiner Strafabgaben gewehrt – vorerst.

Ein Berufungsgericht hat die von einer niedrigeren Instanz angeordnete Blockade fast aller Zölle von US-Präsident Donald Trump vorerst aufgehoben. Das Gericht prüfe nun erst einmal den Fall, hieß es in einer Verfügung. Die Parteien seien aufgefordert, weitere Stellungnahmen einzureichen, hieß es weiter. Trumps Regierung war zuvor rechtlich gegen die Entscheidung des Gerichts für internationalen Handel in New York vorgegangen, das fast alle Zölle des Republikaners für rechtswidrig erklärt hatte. 

Gericht hatte Zölle unter Berufung auf Notstand für illegal erklärt

Das New Yorker Gericht hatte Trumps Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Die betreffenden Zölle würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, ordnete das Gericht an. Die Entscheidung bezog sich auf fast alle Zölle, die von Trumps Regierung erlassen wurden. 


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Sie umfasst die Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten „Tag der Befreiung“ Anfang April verhängt hatte. Er ordnete damals sogenannte wechselseitige Zölle an, die er mit dem Handelsdefizit des jeweiligen Handelspartners begründete – setzte diese aber wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten vorläufig wieder aus. Gleichzeitig verhängte er universelle Zölle in Höhe von 10 Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls betroffen sind bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China. 

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War die Entscheidung ein großer Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik, ist die Anordnung des Berufungsgerichts nun ein erster Erfolg für den US-Präsidenten – aber nicht final. Der juristische Streit darüber dürfte aller Voraussicht nach den Weg durch die Instanzen nehmen. Es ist auch nicht der einzige laufende Rechtsstreit um Trumps Zölle.

Regierung kritisiert richterlichen Machtmissbrauch

Das Weiße Haus hatte auf die erste Entscheidung mit scharfer Kritik reagiert. Die Richter des Handelsgerichts hätten „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen“, sagte Trumps Sprecherin Karoline Leavitt in der US-Hauptstadt Washington. Trumps Begründung für die Einführung der hohen Zölle sei „rechtlich einwandfrei“ und beruhe auf gesundem Menschenverstand, behauptete sie. Die Regierungssprecherin gab sich zudem optimistisch, den Fall vor Gericht zu gewinnen. (dpa)

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