Drei Überfälle an einem Tag – jetzt neuneinhalb Jahre Haft
Mit einer Schreckschusspistole überfällt ein 39-Jähriger ein Kino in Hamburg. Es ist nur eine Tat in einer ganzen Serie. Seine Freundin unterstützt ihn dabei. Jetzt muss er für lange Zeit in Haft.
Wegen einer Serie von Raubüberfällen in Hamburg und Elmshorn (Kreis Pinneberg) hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Mitangeklagte erhielt wegen Beihilfe und Hehlerei eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die 37-jährige Deutsche unterstützte nach Feststellung der Strafkammer ihren 39 Jahre alten Freund bei den Taten.
Wie der Vorsitzende Richter Nils Godendorff sagte, beging der ebenfalls deutsche Angeklagte am 6. Februar vergangenen Jahres gleich drei Überfälle: Einen Antiquitätenhändler lockte er in den Keller eines Hauses im Stadtteil Eppendorf und drohte, ihm „das Gesicht kaputt zu schießen“. Dann schlug er ihm mit der Schreckschusspistole ins Gesicht. Nach zähem Kampf gelang dem 50-Jährigen die Flucht aus dem Keller. Der Angeklagte fuhr ohne Beute auf dem Fahrrad seiner Freundin davon.
20 Euro und ein Schuss im Kino
Ein paar Straßen weiter betrat der 39-Jährige ein Café, dessen Betreiber gerade schließen wollten. Wieder forderte er mit der Pistole Geld. Aber die Inhaber wehrten sich. Der Angeklagte flüchtete nach Angaben des Vorsitzenden Richters schließlich mit 20 Euro.
Wenig später, gegen 20 Uhr, drang der Angeklagte in ein Kino im Stadtteil Harvestehude ein. An einem gut besuchten Popcorn-Verkaufsstand forderte er mit der Schreckschusspistole die Tageseinnahmen von einem Angestellten. Er erbeutete 300 Euro, gab aber noch einen Schuss in Richtung des Mannes ab.
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Am 15. Februar überfiel der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen ein Juweliergeschäft in Elmshorn. Dabei erbeutete er 542 Euro in bar und Schmuck im Wert von rund 25.000 Euro. Nur zwei Tage später versuchte die Mitangeklagte, den Schmuck in Berlin zu versetzen. Nach mehreren Versuchen gelang ihr das auch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)
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