Fahrrad-Diebstahl (Symbolbild)

Ein Fahrraddieb aus Göttingen wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Sie wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Foto: picture alliance/dpa/Robert Michael

„Abschreckende Wirkung“: Fahrraddieb muss fast zwei Jahre in Haft – keine Bewährung

Ein Fahrraddieb ist in Göttingen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts klaute der 27-Jährige drei hochwertige Fahrräder und versuchte es bei zwei weiteren, wie Richter Stefan Scherrer am Mittwoch urteilte. Eine Bewährung wurde demnach nicht zugelassen.

Scherrer rechnet damit, dass der Verurteilte Berufung einlegen wird. Das Urteil lautete unter anderem auf Diebstahl mit Waffen und gewerbsmäßigen Diebstahl. Der Vater zweier Kinder wurde nach dem Urteil wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, sagte Scherrer.

Urteil soll abschreckende Wirkung haben

Der Richter erläuterte, er sei der Auffassung, dass der 27-Jährige sich durch die Diebstähle der Räder eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen wollte. Die Fahrräder wären jeweils mehr als 1000 Euro wert gewesen. Zudem solle das Urteil auch eine abschreckende Wirkung gegenüber möglichen zukünftigen Fahrraddieben haben. Grundsätzlich, betonte Scherrer, müssten aber auch besondere Gründe vorliegen, um eine Haftstrafe von über einem Jahr zur Bewährung auszusetzen. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test