Sorgerechtsstreit: Nächster Rückschlag für Steakhaus-Erbin Christina Block
Mit allen rechtlichen Möglichkeiten kämpft die Hamburger Unternehmerin Christina Block um das Sorgerecht für ihre beiden jüngsten Kinder. Nun muss sie einen herben Rückschlag hinnehmen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ihre Beschwerde abgewiesen – damit ist die Mutter und Unternehmerin vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert.
In der Urteilsbegründung heißt es, Blocks Beschwerde sei teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Ihre Grundrechte seien durch die Urteile deutscher Gerichte nicht verletzt worden. Christina Block hatte die Urteile mehrerer Gerichte angefochten, die Karlsruher Richter kamen jedoch zu der Überzeugung, dass die Instanzen sich an Recht und Gesetz gehalten haben: Nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen kann ein Elternteil nicht über den Aufenthaltsort eines Kindes entscheiden, wenn in einem anderen Land ein Gericht das Sorgerecht an den anderen Elternteil übertragen hat – so wie dänische Familiengerichte die Block-Kinder dem Vater zugesprochen haben.
Anwälte wollen über weiteres Vorgehen beraten
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts schließe ein Kapitel in einem grenzübergreifenden Sorgerechtsstreit ab, erklärte Christina Blocks familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger am Donnerstag. Die Anwältin fügte hinzu, sie werde nun gemeinsam mit einem Berliner Kollegen, der die Verfassungsbeschwerde geführt habe, sämtliche sich ergebenden Fragen auswerten und das weitere Vorgehen gründlich prüfen.
Dänisches Gericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu
Die 52-jährige Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block (84), streitet seit Jahren mit ihrem geschiedenen Mann um das Sorgerecht für die beiden jüngsten ihrer vier gemeinsamen Kinder. Der Ex-Mann Stephan Hensel lebt mit ihnen in Dänemark. Ende August 2021 waren die Kinder von einem Besuch bei ihrem Vater nicht zurückgekehrt. Anfang Mai hatte Unger bestätigt, dass ein Gericht im dänischen Sonderburg dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen hat.
Deutsche Gerichte erklären sich für unzuständig
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte im Oktober 2021 der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, der Beschluss wurde in Dänemark jedoch nie vollstreckt. Im Februar 2024 entschied das OLG schließlich, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt inzwischen in Dänemark hätten. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war nach Angaben der Anwältin unter anderem die Verletzung rechtlichen Gehörs von Christina Block und ihrer beiden Kinder.
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Strafverfahren wegen mutmaßlicher Entführung
Gegen die Mutter läuft auch ein Strafverfahren. Wegen der mutmaßlichen Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 erhob die Hamburger Staatsanwaltschaft Ende April Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte. Die Mutter soll im Zusammenwirken mit einem 62-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre Tochter und ihren Sohn gewaltsam der Obhut des Vaters zu entziehen. Der Strafverteidiger von Christina Block, Otmar Kury, warf der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor. Der Anwalt beschuldigte die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll der Prozess noch im Sommer beginnen. Einer der Mitangeklagten sitzt in Untersuchungshaft. Darum gilt für die Justiz in besonderer Weise das Beschleunigungsgebot. (dpa/ste)
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