„Hamburg werbefrei“ versucht gegen Kampagne vorzugehen – und scheitert
Das Volksbegehren „Hamburg werbefrei“ will die Reklame auf Hamburgs Straßen einschränken. Eine Kampagne des Fachverbands Außenwerbung (FAW), die für Werbung im öffentlichen Raum wirbt, hält dagegen. Vor Gericht stellte „Hamburg werbefrei“ einen Eilantrag gegen die Kampagne – doch dieser wurde nun vom Hamburgischen Verfassungsgericht als unzulässig zurückgewiesen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten die Kampagne „Mehr als Werbung, Außenwerbung macht’s möglich“ des FAW untersagen lassen. Darüber hinaus forderten sie eine weitergehende Information der Bevölkerung über das Volksbegehren durch den Senat.
Das Hamburgische Verfassungsgericht wies den Antrag als „nicht statthaft“ zurück. In der Begründung hieß es, es sei nicht zulässig, durch „eine einstweilige Anordnung das für den Rechtsschutz vorgesehene Regelungssystem zu unterlaufen“. Der Antrag sei zudem erst nach dem Beginn der Unterschriftensammlung gestellt worden, etwaige Verstöße könnten so nicht mehr vor dem Volksbegehren beseitigt werden.
„Hamburg werbefrei“: Zoff um Hamburger Außenwerbung
Der FAW hatte zuvor bereits erklärt, dass es sich bei der Kampagne um eine bundesweite Aktion handelt, die unabhängig von „Hamburg Werbefrei“ läuft. Ein Verbot ihrer Kampagne würde die Meinungs- und Medienfreiheit einschränken, kritisierte der Verband.
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Im Jahr 2022 hatte „Hamburg Werbefrei“ genügend Unterschriften gesammelt, um sich für ein Volksbegehren zu qualifizieren. Die Initiative argumentiert, dass digitale Außenwerbung dem Klima schade, Energie koste und vom Straßenverkehr ablenke. Bis zum 13. Mai hat die Volksinitiative noch Zeit, die nötigen Unterschriften für einen Volksentscheid zu sammeln. (abu)
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