Was steht eigentlich im AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes?
Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Darin attestiert die Behörde der Partei, als Ganzes „gesichert rechtsextrem“ zu sein. Der „Spiegel“ hat eine Auswertung vorgenommen – mit interessanten Erkenntnissen. Juristisch gab‘s nun aber eine Überraschung.
Über insgesamt 353 AfD-Mitglieder hat die Behörde Belastendes zusammengetragen – von der Kreisebene bis hoch zu den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla. Fast alle Mitglieder des Bundesvorstands werden mit belastenden Aussagen zitiert. Darunter finden sich Aussagen zur „Remigration“ ebenso wie Vergleiche der Bundesregierung mit den Nazi- und DDR-Regimen.
Gegenwehr gegen rechtsextreme Positionen kaum mehr erkennbar
Großen Raum nimmt auch die völkisch motivierte Unterscheidung zwischen „echten“ und „Pass-Deutschen“ durch AfD-Politiker ein, was gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoße. Und auch Verbindungen zur „Identitären Bewegung“ oder zu militanten Gruppen wie den kürzlich ausgehobenen „Sächsischen Separatisten“ werden thematisiert. Im konkreten Fall wurden drei AfD-Mitglieder festgenommen, darunter ein Ex-Bundestagsabgeordneter.

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Mit dem Weggang des Ex-AfD-Chefs Jörg Meuthen hätten auch andere Liberalkonservative die AfD verlassen, schreibt der Verfassungsschutz. Eine Gegenwehr gegen rechtsextreme Positionen sei seither kaum mehr erkennbar. Der Verfassungsschutz sammelte auch Entlastendes – wurde aber kaum fündig. So habe die AfD bei Entgleisungen die betroffenen Personen praktisch nie sanktioniert.
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Als ein Beispiel wird Matthias Helferich genannt, der sich als „freundliches Gesicht des NS“ bezeichnet, aber weiterhin Parteimitglied ist. Die AfD hat gegen das Gutachten geklagt – und eine Art kleinen „Erfolg“ erzielt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln setzt der Verfassungsschutz die Einstufung „gesichert rechtsextrem“ aus. Zurückgenommen ist sie damit nicht. Das juristische Ringen dürfte noch lange weitergehen.
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