An der internen Einschätzung des Verfassungsschutzes ändert die „Stillhaltezusage“ jedoch nichts.

An der internen Einschätzung des Verfassungsschutzes ändert die „Stillhaltezusage“ jedoch nichts. Foto: picture alliance / imageBROKER | Firn

AfD rechtsextrem? Verfassungsschutz setzt öffentliche Einschätzung aus

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass der Inlandsgeheimdienst AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Die Partei strengt eine Klage dagegen an, Der Verfassungsschutz gibt daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Dieses Vorgehen ist jedoch alles andere als eine 180-Grad-Wende.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.

Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

AfD klagte schon früher gegen Verfassungsschutz

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

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Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.

Zudem ändert sich die grundlegende Einschätzung durch die Zusage nicht: Der Verfassungsschutz betrachtet die Partei weiterhin als rechtsextrem – hält aber die Füße still, bis es eine gerichtliche Entscheidung über den Einspruch der AfD gibt. (dpa/mp)

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