Gegen Cum-Ex-Geschäfte: Staatsanwältin fordert eigene Bundesbehörde
Die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hält eine unabhängige Bundesbehörde für notwendig, um Steuerhinterziehung durch Cum-Ex- und Cum-cum-Geschäfte wirksamer zu bekämpfen.
Das sagte sie laut der „Welt“ beim Club Hamburger Wirtschaftsjournalisten. Brorhilker sprach von „international organisierter Kriminalität“, die vor allem vom Finanzplatz London ausgehe, und forderte eine kleine, spezialisierte Einheit beim Bund. Der nötige Personalaufwand sei nicht größer als in den zuständigen Länderbehörden.
Brorhilker war mehr als 20 Jahre bei der Staatsanwaltschaft Köln tätig und gilt als profilierteste Ermittlerin in Cum-Ex-Verfahren. Im Jahr 2022 klagte sie den Hamburger Banker Christian Olearius an, das Verfahren wurde 2024 aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Ein Hamburger Untersuchungsausschuss fand keine Belege dafür, dass Olaf Scholz Olearius politisch geschützt habe.
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Cum-Ex-Geschäfte ermöglichen die mehrfache Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragssteuern. Cum-Cum-Geschäfte umgehen Steuerzahlungen durch kurzfristige Aktienübertragungen zwischen ausländischen und inländischen Investoren. Beide Modelle gelten in Deutschland als illegal.
Brorhilker schätzt den Schaden durch Cum-Ex auf zehn Milliarden und durch Cum-Cum auf rund 28,5 Milliarden Euro. Besonders Genossenschaftsbanken und Sparkassen seien beteiligt gewesen. Aufgrund aus ihrer Sicht mangelnder Konsequenz bei den Finanzbehörden verließ sie 2024 den Staatsdienst und wechselte zur Bürgerbewegung „Finanzwende“. Sie kritisierte zudem personelle Fluktuation in Ministerien und forderte langfristige Expertise zur Stärkung der Ermittlungen. (mm)
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