Justizbeamter

Staatsbedienstete, die Mitglieder der AfD sind, könnten demnächst überprüft werden (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Beamtenbund-Chef pocht auf Einzelfallentscheidungen

Nach der Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Ulrich Silberbach, gegen pauschale Konsequenzen für Beamte mit AfD-Parteibuch ausgesprochen. Die neue Einstufung bedeute „nicht, dass Beamtinnen und Beamte, die Mitglied in dieser Partei sind, automatisch aus dem Dienst entlassen werden“, sagte Silberbach.

Silberbach begrüßte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) eine Äußerung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der sich in einem Interview vor seinem Amtsantritt ähnlich geäußert hatte. Weiter sagte Silberbach, eine pauschale Entlassung von Beamten sei „jedenfalls so lange“ ausgeschlossen, bis „das Bundesverfassungsgericht die Partei nicht verbietet“. Es bedürfe vielmehr eines „konkreten Fehlverhaltens“ und der „Prüfung des Einzelfalls“, um festzustellen, „welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen angezeigt sind“.

Verbeamtung wird für AfD-Mitglieder „deutlich unwahrscheinlicher“

Allerdings sei für AfD-Mitglieder eine Übernahme in das Beamtenverhältnis „bereits jetzt deutlich unwahrscheinlicher geworden“, sagte Silberbach dem RND weiter. Er begründete dies damit, dass durch die neue Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz das für Beamte verpflichtende „dauerhafte Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“ bei Parteimitgliedern „zunehmend in Frage gestellt werden“ dürfte.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) riet Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und seinen Kollegen im RND-Gespräch in den Ländern nach der Hochstufung der AfD unterdessen zu einer Belehrung der Beamtinnen und Beamten über mögliche Konsequenzen eines Engagements in der Partei.

Die Landesregierung in Thüringen habe hiermit bereits Erfahrungen gemacht, sagte Maier weiter. „Ich würde daher empfehlen, dass man alle Beamtinnen und Beamten nochmal informiert und belehrt, dass es da einen Widerspruch geben kann zwischen ihrer Tätigkeit und der Parteimitgliedschaft“, sagte Maier.

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Auch Maier betonte jedoch, dass eine AfD-Mitgliedschaft allein nicht für einen Ausschluss von der Beamtentätigkeit ausreiche. Es müsse ein „darüber hinausgehendes, besonderes Engagement“ geben. Es sei wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen in dieser Angelegenheit einheitlich vorgingen, hierfür sei eine Absprache in der Innenministerkonferenz hilfreich. (dpa/mp)

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