Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, bei einer Pressekonferenz

Alice Weidel (Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion). Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Christoph Gollnow

AfD gesichert rechtsextremistisch: Partei klagt gegen Einstufung

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistische Partei ein. Dagegen geht diese wie angekündigt juristisch vor.

Die Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Das Bundesamt hatte am Freitag bekannt gegeben, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, 8 Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Verfassungsschutz antwortet nicht auf Abmahnung von AfD

Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

BfV hatte AfD hochgestuft

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt.

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Auch bei einem Verdachtsfall ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel. (dpa/mp)

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