Steuersenkung und Mindestlohn: Sofort rasiert Merz die ersten Koalitions-Versprechen
Das geht ja gut los: Im Koalitionsvertrag versprechen Union und SPD eine Steuersenkung für kleinere und mittlere Einkommen. Doch Bald-Kanzler Friedrich Merz stellt nun eine Bedingung für die Senkung. Und auch die für die SPD besonders wichtige Erhöhung des Mindestlohns stellt Merz direkt infrage.
Der wohl künftige Kanzler Friedrich Merz sieht die im Koalitionsvertrag von Union und SPD geplante Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen noch unter Vorbehalt. „Nein, die ist nicht fix“, sagte der CDU-Chef der „Bild am Sonntag“. „Wir hätten das in der Koalition mit den Sozialdemokraten gerne von Anfang an verabredet. Darüber hat es einen Dissens gegeben. Deswegen haben wir es offengelassen.“
Merz: Einkommenssteuer-Senkung von Haushalt abhängig
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD nennt keine Details zur Umsetzung, dort heißt es lediglich: „Wir werden die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken.“ Das wäre in etwa zwei Jahren. Merz sagte nun: „Die Einkommensteuer, die wollen wir senken, wenn es der öffentliche Haushalt hergibt.“

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Einen Finanzierungsvorbehalt für alle Maßnahmen im Koalitionsvertrag haben die Verhandler von CDU, CSU und SPD darin ohnehin festgeschrieben. Bei Union und SPD gibt es allerdings unterschiedliche Interpretationen, ob das auf sämtliche Pläne zutrifft. SPD-Chef Klingbeil sieht es so, Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte hingegen, das betreffe nicht alle Vereinbarungen.
Mindestlohn von 15 Euro laut Merz auch 2027 möglich
Merz äußerte sich auch zum Zeithorizont, in dem er mit einer Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro rechnet. Der Mindestlohn könne „bei dieser Höhe zum 1.1.2026 oder 2027 liegen“, sagte er der „Bild am Sonntag“. „Aber das bleibt die Aufgabe der Mindestlohnkommission, das in eigener Autonomie auch festzulegen.“
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Im Koalitionsvertrag peilen Union und SPD das kommende Jahr an. Darin heißt es: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“ Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. (dpa/mp)
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