Ein Blick in der Gerichtssaal am Landgericht Neubrandenburg. Dort werden sich drei Angeklagte wegen Misshandlung einer Minderjährigen verantworten müssen.

Ein Blick in der Gerichtssaal am Landgericht Neubrandenburg. Dort werden sich drei Angeklagte wegen Misshandlung einer Minderjährigen verantworten müssen. Foto: picture alliance / dpa/Stefan Sauer

Anklage: Mädchen wochenlang in der Dusche eingesperrt

Die Vorwürfe wiegen schwer: Eine Frau soll ihre Stieftochter wochenlang in eine Dusche gesperrt haben. Zudem sei das Mädchen geschlagen und in eiskaltes Wasser getaucht worden.

Ab kommender Woche steht eine Frau aus Mecklenburg-Vorpommern vor dem Landgericht Neubrandenburg, weil sie ihre Stieftochter massiv misshandelt haben soll. Laut Anklage hatte sie das Mädchen zwischen 2020 und Sommer 2021 mehrfach in der Dusche eingesperrt – zum Schluss wochenlang – wo es essen, schlafen und auch seine Notdurft verrichten musste. Als die vorgeworfenen Straftaten begannen, war das Opfer 14 Jahre alt. 

Stiefmutter soll Misshandlung als Strafe gesehen haben

Laut Anklage sah sich die 39-Jährige veranlasst, die Stieftochter fortgesetzt zu bestrafen. Hierzu habe sie die Jugendliche gezwungen, sich in die Badewanne in eiskaltes Wasser zu legen, wobei die Frau den Kopf der Stieftochter teilweise für längere Zeit untergetaucht habe, sodass diese Atemnot verspürt habe.

Neben der 39-Jährigen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ist auch ihr 46 Jahre alter Ehemann angeklagt – der Vater der Geschädigten – sowie die 17-jährige Tochter der Hauptangeklagten. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung vorgeworfen. 

Dem Vater sollen die Misshandlungen bekannt gewesen sein

Außerdem habe die 39-Jährige die Geschädigte gegen die Badezimmertür geschubst, wobei sich die Stieftochter eine blutige Wunde zugezogen habe. Dem Ehemann und Vater der Geschädigten sei das bekannt gewesen. Auch er habe der Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen. Er und auch die mitangeklagte 17-Jährige sollen das Mädchen zudem gelegentlich auf Anweisung der Hauptangeklagten selbst in der Dusche eingesperrt haben.

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Der Prozess beginnt am 21. November. Bis 12. Dezember sind sechs Verhandlungstage angesetzt. (dpa/mp)

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