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Maskenpflicht am Schulterblatt in Hamburg
  • Maskenpflicht am Schulterblatt in Hamburg
  • Foto: honorrarfrei

Niedrige Inzidenz: Fällt jetzt die Maskenpflicht?

Angesichts der abflauenden Coronavirus-Pandemie fordert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Länder auf, die weitere Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Länder müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“, sagte die SPD-Politikerin der „BamS“. „Das gilt auch für die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen.“ Einen konkreten Inzidenzwert, ab dem die Maskenpflicht nicht mehr angemessen wäre, nannte Lambrecht nicht.

Politiker halten Maskenpflicht nicht mehr für verhältnismäßig

Im Gegensatz zu Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP), der ein komplettes Ende der Maskenpflicht fordert. „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagt Kubicki dem Blatt. In Hamburg liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell klar unter 20 – Tendenz fallend.

Die Landesregierungen müssten jetzt zügig ihre Verordnungen ändern, sonst werden sie bald von den Verwaltungsgerichten gezwungen, so Kubicki. Der Staat solle lieber eine Informationskampagne aufsetzen, die erklärt, wie sich Menschen in U-Bahnen und Menschenansammlungen mit Masken schützen können. „Die Eigenverantwortung der Menschen muss wieder zentraler Bestandteil unseres Zusammenlebens werden – nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat.“

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In Dänemark wird ab diesem Montag die Pflicht zum Tragen einer Maske für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens aufgehoben. Einzige Ausnahme davon bleibt der öffentliche Nahverkehr – dort aber auch nur, wenn man nicht sitzt.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Januar sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern; regional können weitere Vorschriften gelten. (mn/dpa)

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