Der Angeklagte vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zwölf Jahren.

Der Angeklagte vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Flughafen-Geiselnehmer: Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Knast!

Im Prozess gegen den Hamburger Flughafen-Geiselnehmer hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Vorwürfe gegen ihn hätten sich in der Beweisaufnahme bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Bornemann am Freitag in seinem Plädoyer.

Am 4. November vergangenen Jahres hatte der Türke seine Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau im niedersächsischen Stade entführt und war mit der Vierjährigen zum Flughafen gefahren. An einem Tor in der Nähe der Terminals durchbrach er drei Schranken und drang bis auf das Vorfeld des Flughafens vor. Dort warf er zwei Brandsätze aus dem Auto, schoss dreimal in die Luft und drohte, sich und das Kind in die Luft zu sprengen. Erst nach 18 Stunden gab er auf. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel erwies sich als Attrappe. Der Angeklagte hat die Taten weitgehend gestanden.

Staatsanwalt: „Die Tat stellt den Gipfel der Selbstjustiz dar“

Mit Blick auf den Sorgerechtsstreit, der der Auslöser der Geiselnahme war, erklärte Oberstaatsanwalt Bornemann: „Die Tat stellt den Gipfel der Selbstjustiz dar.“ Das Wohl seines Kindes sei dem 35-Jährigen gleichgültig gewesen. Der Mann habe sich der Geiselnahme, der Entziehung Minderjähriger, der vorsätzlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht.

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Seine Verteidigerin Anna Carlotta Bloch wies darauf hin, dass sich ihr Mandant im Sorgerechtsstreit massiv ungerecht behandelt fühlte. Er habe die Tat aus Verzweiflung verübt, weil er seine Tochter 14 Monate lang nicht sehen durfte. Während der Geiselnahme auf dem Flughafen habe er schon vorher aufgeben und das Kind der Mutter übergeben wollen. Das Gericht sollte darum einen minderschweren Fall der Geiselnahme in Erwägung ziehen, sagte Bloch. Die Anwältin stellte keinen konkreten Strafantrag. (dpa/mp)

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