Baby erstickt und Partner fast getötet: Wusste die Frau, was sie da tut?
Es ist ein schockierender Fall, der vor dem Landgericht behandelt wird: Eine Hamburgerin soll ihr neugeborenes Baby erstickt und drei Monate später den Vater des Kindes mit einem Messer angegriffen haben. Das Gericht muss nun klären: Ist die Frau schuldfähig?
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Es ist ein schockierender Fall, der vor dem Landgericht behandelt wird: Eine Hamburgerin soll ihr neugeborenes Baby erstickt und drei Monate später den Vater des Kindes mit einem Messer angegriffen haben. Das Gericht muss nun klären: Ist die Frau schuldfähig?
Totschlag, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung: So lautet die Anklage gegen eine Mutter, die sich seit Dienstag in einem Prozess vor dem Hamburger Landgericht verantworten muss. Die Anklage wirft der 33-Jährigen vor, am 22. Mai vergangenen Jahres ihren drei Wochen alten Sohn mit einem Kissen erstickt zu haben. Vor der Tat am frühen Morgen habe das Baby neben ihrem Bett gelegen. Wenige Tage später wurde sie verhaftet.
Hamburgerin soll versucht haben, Lebensgefährten zu ermorden
Eine Woche nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft soll die Deutsche versucht haben, ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder zu ermorden. Sie habe den Mann am 18. August heimtückisch mit einem Messer töten wollen, als er in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Billstedt geschlafen habe.
Sie habe das Messer bereits am Vorabend aus der Küche geholt, sagte die Staatsanwältin. Am frühen Morgen habe sie damit mehrfach in Richtung seines Kopfes gestochen und auch zweimal getroffen. Er sei aufgewacht, habe sich gewehrt und ihr das Messer entrissen. Dabei habe er erhebliche Schnittverletzungen am Arm erlitten. Dem 37-Jährigen sei es gelungen, die Frau im Schlafzimmer einzusperren und die Polizei zu rufen. Die Beamten nahmen die Frau fest.
„Meine Mandantin wird sich schweigend verteidigen“
Zur Anklage äußerte sich die Beschuldigte am Dienstag nicht. „Meine Mandantin wird sich schweigend verteidigen“, sagte ihr Verteidiger. Die 33-Jährige wechselte nach den Taten zwischen Polizeigewahrsam, Untersuchungshaft und psychiatrischem Krankenhaus, wie die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner feststellte.
Grund dafür seien unterschiedliche Einschätzungen des psychiatrischen Sachverständigen zur Schuldfähigkeit und zur Gefährlichkeit für andere gewesen, erläuterte ein Gerichtssprecher. Ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für einen Haftbefehl sei, sei nicht gegeben, wenn der mutmaßliche Täter aufgrund einer psychischen Erkrankung möglicherweise schuldunfähig sei. Denn in diesem Fall sei die Verurteilungswahrscheinlichkeit gering.
Ein Unterbringungsbefehl, also die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus, könne ein Richter nur erlassen, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für andere darstelle. Da der Sachverständige im Falle der Angeklagten nach der ersten Tat beides verneint habe, sei sie freigelassen worden.
Nach der zweiten Tat sei sie zunächst erneut in eine Psychiatrie gebracht worden. Inzwischen halte der Sachverständige eine Schuldfähigkeit doch für möglich. Darum sei die 33-Jährige mit Blick auf die Anklage wieder in Untersuchungshaft gekommen. Der Gutachter nimmt an den Verhandlungen des Gerichts teil.
Prozess soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergehen
Wenige Tage nach der Tötung des Kindes habe die Mutter einen Suizidversuch gemacht, bestätigte der Gerichtssprecher. Nach einem besorgten Hinweis von Angehörigen seien Polizisten zu der Wohnung der Familie gefahren. Dabei habe sich Frau gegenüber den Beamten spontan geäußert. Sie sei daraufhin verhaftet worden.
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Die zierliche Angeklagte mit Brille, Pferdeschwanz, Jeans und grüner Kapuzenjacke wirkte freundlich und aufmerksam, aber sehr angespannt. Koerner kündigte an, dass die Strafkammer die Öffentlichkeit von dem Prozess ausschließen wolle. Von Verteidigung und Staatsanwaltschaft kam kein Widerspruch. Der Beschluss dürfte zu Beginn des nächsten Termins verkündet werden.
Mit dem Lebensgefährten hat die Angeklagte ein weiteres gemeinsames Kind, einen Jungen von drei Jahren. Die Beziehung zwischen der Angeklagten und dem aus Somalia stammenden Nebenkläger sei nicht konfliktreich gewesen, erklärte dessen Anwältin. Er sei bei dem Messerangriff völlig arglos gewesen. Im Frühjahr und Sommer vergangenen Jahres habe er eine Umschulung gemacht. Zurzeit bemühe er sich um das Sorgerecht für den dreijährigen Sohn.