Polizeibeamte am Tatort der Messerattacke in Brüssel.
  • Polizeibeamte am Tatort der Messerattacke in Brüssel.
  • Foto: dpa

Polizist stirbt nach Messerangriff in Brüssel

Nach einem tödlichen Angriff auf einen Polizisten in Brüssel hat die belgische Bundesstaatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Ein terroristischer Hintergrund könne weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstagabend.

Ein weiterer Polizist sei bei dem Angriff verletzt worden. Wie die Nachrichtenagentur Belga meldete, hätten mehrere Medien zudem berichtet, dass der Angreifer „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) gerufen haben soll.

Wie Belga weiter berichtete, habe ein zu Hilfe gekommener Polizist seine Dienstwaffe gegen den Angreifer eingesetzt. Die Attacke habe gegen 19.15 Uhr stattgefunden, der Angreifer soll laut Medienberichten von mehreren Schüssen getroffen worden sein. Unbestätigten Berichten vom späten Abend zufolge soll auch der mutmaßliche Täter gestorben sein.

Tödliche Messerattacke auf Polizist in Brüssel

Belgiens Innenministerin Annelies Verlinden schrieb auf Twitter, sie stehe in engem Kontakt mit der Polizei und dem Bürgermeister Philippe Close. Dieser bezeichnete den Vorfall als unerträgliche Tragödie. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, schrieb, sie sei schockiert über den Mord an einem Polizisten im Dienst.

Dschihadisten und Salafisten benutzen den arabischen Ausdruck „Allahu Akbar“ oft als eine Art Schlachtruf. Eigentlich handelt es sich aber um eine zentrale religiöse Formel des Islams, die seit Jahrhunderten von Muslimen weltweit benutzt wird.

Messerangriff in Brüssel: Polizist stirbt

„Meine Gedanken sind bei der Familie und den Freunden des verstorbenen Beamten“, so Belgiens Premier Alexander De Croo auf Twitter. Er hoffe, dem anderen Beamten, der ins Krankenhaus gebracht worden war, gehe es gut.

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Laut Berichten der Tageszeitungen „Le Soir“ und „Het Laatste Nieuws“ hatte der Verdächtige einen Anschlag auf Polizisten auf einer Wache angekündigt. Warum er die Tat trotzdem verüben konnte, war zunächst unklar. (dpa)

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