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Die ausgeraubte Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt.
  • Die ausgeraubte Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt.
  • Foto: dpa

Nach filmreifem Millionen-Coup: Haspa-Kunden wollen Geld zurück

Die Tat ist spektakulär, die Täter verschwunden, der Schaden gewaltig. Nach dem Millionenraub aus rund 650 Schließfächern in Norderstedt streiten die Hamburger Sparkasse und Kunden vor Gericht um Entschädigung.

Mehr als anderthalb Jahre nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) in Norderstedt kommt der Streit um Entschädigungszahlungen vor Gericht. In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am Mittwoch geht es um Klagen von drei Kunden. Ein Urteil ist dabei noch nicht zu erwarten.

2021: Rund 650 Schließfächer in Haspa-Filiale aufgebrochen

Im August 2021 waren unbekannte Täter mit Hilfe eines großen Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale im Zentrum der an Hamburg grenzenden schleswig-holsteinischen Stadt durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen und hatten etwa die Hälfte der mehr als 1200 Fächer aufgebrochen. Anschließend hatten die Täter Feuer in der Wohnung gelegt, um Spuren zu verwischen.

Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der mehrere der betroffenen Kunden vertritt, geht von einer Gesamtschadenssumme in Höhe von rund 40 Millionen Euro aus. Die Haspa sprach dagegen von einem Schaden in Höhe von elf Millionen Euro. Die Haftung war nach den Bedingungen des Geldinstituts nach Hennemanns Angaben auf 40.000 Euro je Schließfach begrenzt.

Nach dem Einbruch in der Haspa-Filiale in Norderstedt suchte die Spurensicherung nach Hinweisen (Archivbild). Danfoto
Haspa-Norderstedt Spurensicherung
Nach dem Einbruch in der Haspa-Filiale in Norderstedt suchte die Spurensicherung nach Hinweisen (Archivbild).

Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ brachte die Polizei bisher nicht auf die Spur der Täter. 

Das Landgericht hatte in seiner vorläufigen Einschätzung im Januar darauf hingewiesen, dass der Bewegungsmelder keinen Alarm ausgelöst hatte als sich die Täter im Tresorraum befanden. Aus Sicht der Kammer hätte die Haspa nach einem früheren, ähnlich gelagerten, aber gescheiterten Einbruchsversuch in einer Filiale in Hamburg-Altona Anlass zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherung des Tresorraums in Norderstedt gehabt.

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Nach Angaben der Haspa waren die Sicherungssysteme des Tresorraums der Filiale in Norderstedt zum Zeitpunkt des Einbruchs dagegen auf dem aktuellen Stand der Technik. An dieser Einschätzung habe sich auch durch die vorläufige Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Landgericht Hamburg nichts geändert, hatte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg im Januar mitgeteilt. (dpa)

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