Prostitution: Stadt scheitert mit Bordell-Verbot
Eine Sperrbezirksregelung zum Verbot von Bordellprostitution in Braunschweig ist vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) gekippt worden. Der 11. Senat habe die Verordnung der Polizeidirektion für unwirksam erklärt, teilte das Lüneburger Gericht am Donnerstag mit. Gegen das Vorgehen in Braunschweig hatte es zwei Klagen gegeben.
In einer Stadt wie Braunschweig mit mehr als 50.000 Einwohnern sei ein Verbot der Prostitution nur für Teile des Stadtgebiets zulässig, teilte das OVG mit. Sie dürfe nur in Gebieten verboten werden, die durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet seien, etwa als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen.
Schutzbedürftigkeit nicht pauschal nachvollziehbar
Insofern sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Polizei, etwa in Kerngebieten, eine Schutzbedürftigkeit pauschal unterstellt habe, hieß es zur Begründung.
Vor einigen Jahren hatte es in Braunschweig viel Protest gegen ein geplantes Bordell gegeben. Mit der Verordnung war die Ansiedlung unzulässig geworden.
Stadtverwaltung behält sich Rechtsmittel vor
Die Braunschweiger Polizei teilte mit, dass die Verordnung mit fachlicher Unterstützung der Stadtverwaltung in einem aufwendigen Prozess und erheblicher Detailarbeit erstellt worden sei. Jetzt soll die Urteilsbegründung abgewartet werden, bevor über mögliche Rechtsmittel entschieden wird.
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Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Da der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen habe, könne gegen die Nichtzulassung Beschwerde eingelegt werden. (dpa)