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Maskenpflicht
  • Ein Gericht hat die Hotspot-Regelung für Mecklenburg-Vorpommern abgesägt. (Symbolbild).
  • Foto: imago/Sven Simon

Hotspot-Regelung gekippt! Hier fallen jetzt die Corona-Maßnahmen

Keine Maskenpflicht und kein Abstand mehr: Die Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern sollte am 27. April auslaufen. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nun allerdings schon am Freitag die Corona-Hotspot-Regelung für das gesamte Bundesland gekippt.

Das Gericht gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben.

Mecklenburg-Vorpommern: Hotspot-Regel gekippt!

Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.

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Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet – in den meisten Bundesländern ist es auch so gekommen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. (dpa/mp)

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