Wegen Energiekrise: Darf mein Chef mich ins Homeoffice schicken?
Seit zwei Jahren folgt eine Krise auf die andere. Nach Corona schießen aktuell die Kosten für Strom und Gas aufgrund des Angriffskrieges durch Russland in der Ukraine in die Höhe. Ein Hamburger Unternehmen handelt jetzt – und führt erneut Homeoffice ein. Büroräume werden geschlossen, Heizungen und Strom werden ausgeschaltet. Doch ist das überhaupt erlaubt?
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Seit zwei Jahren folgt eine Krise auf die andere. Nach Corona schießen aktuell die Kosten für Strom und Gas aufgrund des Angriffskrieges durch Russland in der Ukraine in die Höhe. Ein Hamburger Unternehmen handelt jetzt – und führt erneut Homeoffice ein. Büroräume werden geschlossen, Heizungen und Strom werden ausgeschaltet. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Das Hamburger Unternehmen Jungheinrich lässt die Mitarbeiter wieder von zu Hause aus arbeiten. Die Firma ist bekannt für ihre Gabelstapler, Hochregalstapler, Schlepper und Co. Insgesamt arbeiten dort rund 19.000 Menschen weltweit, am Standort Hamburg etwa 2500.
Vor dem Hintergrund der nun beginnenden kalten Jahreszeit wird in dem Hamburger Großunternehmen auch in diesem Jahr ein Winter-Homeoffice eingeführt. „Dieses Angebot ist absolut freiwillig“, so Benedikt Nufer, Pressesprecher von Jungheinrich.
Hamburger Unternehmen führt Winter-Homeoffice ein
„Alle Mitarbeitenden des Standortes, deren Tätigkeit dies erlaubt, können ihre Arbeit bis zu 100 Prozent außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte erbringen. Mitarbeitende, die wünschen, im Büro zu arbeiten, können weiterhin kommen“, so Nufer.
Doch was ist, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter verpflichtend ins Homeoffice schickt und somit Strom- und Heizkosten auf die Arbeitnehmer verlagert? „In Fällen, in denen der Arbeitgeber mit dem Ansinnen auf die Beschäftigten zukommt, Homeoffice zu vereinbaren, um Energie zu sparen, empfehlen wir unbedingt, nichts ohne eine vorherige Beratung zu unterschreiben“, so Anja Keuchel, Sprecherin bei der Gewerkschaft Ver.di.
Konkrete Regelungen bei Homeoffice-Pflicht
Ratsam sei, dass beide Parteien konkrete Regelungen vereinbaren. Diese Regelungen könnten zum Beispiel den Standard für das häusliche Arbeitszimmer abbilden, sowie Regelungen zu Fragen der Haftung für Schäden, die von der Familie oder Dritten verursacht werden. Gegebenenfalls sei es auch sinnvoll, eine Rückkehrmöglichkeit an den Arbeitsplatz zu regeln.
Aber: „Sobald es einen Betriebsrat gibt, kann der Arbeitgeber die Änderung des Arbeitsortes nicht einseitig anordnen“, so Keuchel. Der Betriebsrat entscheide mit. Kommt es dann tatsächlich zur Homeoffice-Pflicht, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsumgebung den Vorschriften des Arbeitsschutzes entspricht. „Das wird, je nach Wohnverhältnissen, wohl nicht überall möglich sein“, sagt Keuchel.
Hamburg: So reagiert Junheinrich auf steigende Kosten
Die Jungheinrich AG und deren Betriebsrat machen sich keine Sorgen, dass doch zu viele Mitarbeiter im Büro arbeiten möchten. Im Gegenteil: Ein ganzes Gebäude des Bürokomplexes wird sogar geschlossen. „Die Erfahrung der zurückliegenden Monate, in denen die bisherige Regelung galt, zeigt, dass die Konzernzentrale maximal zu 55 Prozent belegt war“, sagt Sprecher Nufer. Deswegen sei in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat ein Plan erarbeitet worden, um den Energieverbrauch in der Konzernzentrale zu reduzieren.
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Eine finanzielle Entlastung der Mitarbeiter durch die Arbeit zu Hause soll jedoch nicht geleistet werden. „Den Mitarbeitenden steht es frei, in gleichem Umfang oder sogar mehr als sonst im Büro zu arbeiten. Um dies zu unterstreichen, stehen im Geltungszeitrum der neuen Homeoffice-Regelung allen Mitarbeitenden kostenlose Parkmöglichkeiten an der Konzernzentrale zur Verfügung“, so Nufer.